Abmahnung der Kanzlei Kuntze, Mayer & Beyer für die AdSimple GmbH

Urheberrecht Werk
01.04.202035 Mal gelesen
Abmahnung der RAe Kuntze, Mayer & Beyer im Auftrag der AdSimple GmbH wegen Urheberrechtsverstößen.

Worumg geht es?

Die Rechtsanwälte Kuntze, Mayer & Beyer verschickten kürzlich Abmahnungen für die AdSimple GmbH. Diese bietet im Internet einen sog. "Generator" für Datenschutzerklärungen, Impressum u.Ä. an. Der Abmahnung zufolge sei der Geschäftsführer der AdSimple GmbH, Herrn Andreas Ostheimer, Urheber der Datenschutzerklärung.

Wie lautet der Vorwurf?

Durch die Nichteinhaltung der Vertragsbedingungen der AdSimple GmbH, wie z. B. die Nennung der Quelle, werde angeblich gegen die Vorschriften des Urheberrechts verstoßen.

Was wird gefordert?

Aufgrund dieser Verstöße fordert die AdSimple GmbH:

  • sofortige Einfügung der Quellenbezeichnung
  • Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung
  • Auskunft über das Ausmaß der Textnutzung gemäß §101 UrhG
  • Schadensersatz nach §97 UrhG sowie Schadensersatz wegen Vertragsverletzung

Was können Sie tun, wenn Sie eine Abmahnung erhalten haben?

Sollten Sie von einer Abmahnung betroffen sein, bleiben Sie ruhig und erteilen Sie keine leichtfertigen Auskünfte. Nehmen Sie keinen Kontakt auf, unterschreiben und zahlen Sie nicht. Zunächst sollte geprüft werden, ob eine Verpflichtung überhaupt besteht. Wenn Sie auch von einer Abmahnung betroffen sein sollten, lassen Sie sich gern beraten und melden Sie sich per Mail oder Fax unter Beifügung der Abmahnung.

Empfehlung:

Unterzeichnen Sie Unterlassungserklärungen keinesfalls ungeprüft. Sie erklären andernfalls, dass Sie

für die Rechtsverletzung verantwortlich sind
und verpflichten sich zur Zahlung einer Vertragsstrafe
und zur Erstattung der vollständigen Anwaltskosten.

 Der Text der Unterlassungserklärung sollte verändert werden (modifizierte Unterlassungserklärung). Das ist grundsätzlich möglich. Sie werden darauf aber durch die abmahnende Kanzlei in der Regel nicht hingewiesen. Sie brauchen sich nur zu dem zu verpflichten, was Ihnen auch tatsächlich vorgeworfen werden kann. Die darüber hinaus geforderten Anwaltskosten und etwaige Schadenersatzansprüche sind durchaus verhandelbar.