Urheberrechtliche Abmahnung der Image Law für AFP Agence France-Presse

Urheberrecht Werk
20.02.202023 Mal gelesen
Urheberrechtliche Abmahnung der Image Law im Auftrag von AFP Agence France-Presse GmbH wegen unerlaubter Verwendung von Fotografien

Die Rechtsanwaltskanzlei Image Law aus Hamburg vertritt die Interessen der AFP Agence France-Presse GmbH. Sie verschickte in ihrem Namen vor kurzem eine Abmahnung wegen Urheberrechtsverletzungen. Diesem Schreiben liegt der Vorwurf zugrunde, dass der Betroffene Lichtbilder, dessen Inhaberin der ausschließlichen Nutzungsrecht die AFP Agence France-Presse GmbH sei, auf seiner eigenen Internetseite veröffentlicht habe, ohne die hierfür notwendige Zustimmung zur Nutzung zu haben. Durch die unerlaubte Veröffentlichung seien Schadensersatzansprüche aufgrund der Urheberrechtsverletzung entstanden.

Die Rechtsanwaltskanzlei Image Law verlangt zum einen Schadensersatz für die Urheberrechtsverletzung, als auch Ersatz der bereits entstandenen Kosten der Rechtsverfolgung.

Was können Sie tun, wenn Sie eine Abmahnung erhalten haben?

Sollten Sie von einer Abmahnung betroffen sein, bleiben Sie ruhig und erteilen Sie keine leichtfertigen Auskünfte. Nehmen Sie keinen Kontakt auf, unterschreiben und zahlen Sie nicht. Zunächst sollte geprüft werden, ob eine Verpflichtung überhaupt besteht. Wenn Sie auch von einer Abmahnung betroffen sein sollten, lassen Sie sich gern beraten und melden Sie sich per Mail oder Fax unter Beifügung der Abmahnung.

Empfehlung:

Unterzeichnen Sie Unterlassungserklärungen keinesfalls ungeprüft. Sie erklären andernfalls, dass Sie

für die Rechtsverletzung verantwortlich sind
und verpflichten sich zur Zahlung einer Vertragsstrafe
und zur Erstattung der vollständigen Anwaltskosten.

 Der Text der Unterlassungserklärung sollte verändert werden (modifizierte Unterlassungserklärung). Das ist grundsätzlich möglich. Sie werden darauf aber durch die abmahnende Kanzlei in der Regel nicht hingewiesen. Sie brauchen sich nur zu dem zu verpflichten, was Ihnen auch tatsächlich vorgeworfen werden kann. Die darüber hinaus geforderten Anwaltskosten und etwaige Schadenersatzansprüche sind durchaus verhandelbar.