Abmahnung von Roland Schweizer durch Rechtsanwalt Fechner

Urheberrecht Werk
04.02.2020120 Mal gelesen
Urheberrechtliche Abmahnung von Rechtsanwalt Fechner wegen der Veröffentlichung einer Fotografie von Roland Schweizer

Rechtsanwalt Fechner verschickte kürzlich ein Schreiben im Auftrag des deutschen Fotografen Roland Schweizer, in dem Urheberrechtsverletzungen an einer geschützen Fotografie von Roland Schweizer abgemahnt werden.

Der von der Abmahnung Betroffene soll laut dem Vorwurf der Abmahnung die Fotografie auf seiner Homepage ohne Zustimmung von Roland Schweizer veröffentlicht haben. Damit läge ein Verstoß gegen die Urheberrechte gemäß § 19 a UrhG vor.

Von dem Abgemahnten wird die Abgabe einer vorformulierten strafbewehrten Unterlassungerklärung, sowie die Zahlung der Abmahnkosten und die Erstattung der für die Dokumentation der Rechtsverletzung angefallenen Kosten gefordert. Ebenfalls wird ein Lizenzschadensersatz geltend gemacht.

Was können Sie tun, wenn Sie eine Abmahnung erhalten haben?

Sollten Sie von einer Abmahnung betroffen sein, bleiben Sie ruhig und erteilen Sie keine leichtfertigen Auskünfte. Nehmen Sie keinen Kontakt auf, unterschreiben und zahlen Sie nicht. Zunächst sollte geprüft werden, ob eine Verpflichtung überhaupt besteht. Wenn Sie auch von einer Abmahnung betroffen sein sollten, lassen Sie sich gern beraten und melden Sie sich per Mail oder Fax unter Beifügung der Abmahnung.

Empfehlung:

Unterzeichnen Sie Unterlassungserklärungen keinesfalls ungeprüft. Sie erklären andernfalls, dass Sie

für die Rechtsverletzung verantwortlich sind
und verpflichten sich zur Zahlung einer Vertragsstrafe
und zur Erstattung der vollständigen Anwaltskosten.

 Der Text der Unterlassungserklärung sollte verändert werden (modifizierte Unterlassungserklärung). Das ist grundsätzlich möglich. Sie werden darauf aber durch die abmahnende Kanzlei in der Regel nicht hingewiesen. Sie brauchen sich nur zu dem zu verpflichten, was Ihnen auch tatsächlich vorgeworfen werden kann. Die darüber hinaus geforderten Anwaltskosten und etwaige Schadenersatzansprüche sind durchaus verhandelbar.