Abmahnung: Sky Deutschland Fernsehen GmbH & Co. KG durch JBB RAe

Urheberrecht Werk
31.01.202017 Mal gelesen
Abmahnung der JBB Rechtsanwälte im Auftrag der Sky Deutschland Fernsehen GmbH & Co. KG wegen Urheberrechtsverletzungen

Abmahnung der JBB Rechtsanwälte aus Berlin im Auftrag der Sky Deutschland Fernsehen GmbH & Co. KG wegen Urheberrechtsverletzungen durch die öffentliche Zugänglichmachung des Fernsehprogramms von Sky

Die JBB Rechtsanwälte verschicken gegenwärtig Abmahnungen für die Sky Deutschland Fernsehen GmbH & Co. KG wegen Urheberrechtsverletzungen. Sky Deutschland ist einer der größten deutschen Anbieter von Pay-TV-Fernsehprogrammen. Zudem zeigt Sky Live-Übertragungen der meisten Spiele der Fußball-Bundesliga, der 2. Bundesliga, sowie UEFA Champions League und DFB-Pokal Spiele.

Dem Betroffenen der Abmahnung wird vorgeworfen, unerlaubterweise das Fernsehprogramm von Sky öffentlich zugänglich gemacht zu haben. Diese unerlaubte Ausstrahlung würde eine Urheberrechtsverletzung im Sinne der §§ 2 Nr. 6, 15 Abs. 2, 22 UrhG darstellen.

Die JBB Rechtsanwälte fordern einerseits die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung, hierzu liegt bereits eine vorformulierte Erklärung dem Schreiben bei. Daneben wird die Zahlung von Schadensersatz in Höhe von 500 Euro (nur wenn man auch einen Abonnementvertrag mit Sky abschließt) verlangt.

Was können Sie tun, wenn Sie eine Abmahnung erhalten haben?

Sollten Sie von einer Abmahnung betroffen sein, bleiben Sie ruhig und erteilen Sie keine leichtfertigen Auskünfte. Nehmen Sie keinen Kontakt auf, unterschreiben und zahlen Sie nicht. Zunächst sollte geprüft werden, ob eine Verpflichtung überhaupt besteht. Wenn Sie auch von einer Abmahnung betroffen sein sollten, lassen Sie sich gern beraten und melden Sie sich per Mail oder Fax unter Beifügung der Abmahnung.