Abmahnung der WeSaveYourCopyrights Rechtsanwaltsgesellschaft mbH

Filesharing
28.01.2020110 Mal gelesen
Abmahnung der WeSaveYourCopyrights Rechtsanwaltsgesellschaft mbH im Auftrag der reFX Audio Software Inc. wegen Filesharing

Die WeSaveYourCopyrights Rechtsanwaltsgesellschaft vertritt die Interessen der reFX Audio Software Inc. Aktuell verschickte diese eine Abmahnung wegen illegaler Verbreitung von urheberrechtlich geschützter Software.

Gefordert werden von der WeSaveYourCopyrights Rechtsanwaltsgesellschaft mbH:

  • Angebot zum Abschluss eines Unterlassungsvertrags sowie eines Vergleichs
  • Ersatz der Rechtsanwaltskosten, bemessen an einem Streitwert von 66.000,00€
  • Schadensersatz

Filesharing-Abmahnungen ähneln sich:

Einer solchen Abmahnung liegt der Vorwurf zugrunde, der gegenständliche Titel soll in Filesharing-Netzwerken (peer-to-peer-Netzen) zum Download angeboten worden sein. Die abmahnende Kanzlei bietet in der Regel an, dass gegen Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung und Zahlung einer Vergleichssumme eine außergerichtliche Einigung erzielt werden kann. Nach Ablauf einer von den Abmahnenden gesetzten Frist wird die Ergreifung gerichtlicher Hilfe angedroht.

Was können Sie tun, wenn Sie eine Abmahnung erhalten haben?

Sollten Sie von einer Abmahnung betroffen sein, bleiben Sie ruhig und erteilen Sie keine leichtfertigen Auskünfte. Nehmen Sie keinen Kontakt auf, unterschreiben und zahlen Sie nicht. Zunächst sollte geprüft werden, ob eine Verpflichtung überhaupt besteht. Wenn Sie auch von einer Abmahnung betroffen sein sollten, lassen Sie sich gern beraten und melden Sie sich per Mail oder Fax unter Beifügung der Abmahnung.

Empfehlung:

Unterzeichnen Sie Unterlassungserklärungen keinesfalls ungeprüft. Sie erklären andernfalls, dass Sie

für die Rechtsverletzung verantwortlich sind
und verpflichten sich zur Zahlung einer Vertragsstrafe
und zur Erstattung der vollständigen Anwaltskosten.

 Der Text der Unterlassungserklärung sollte verändert werden (modifizierte Unterlassungserklärung). Das ist grundsätzlich möglich. Sie werden darauf aber durch die abmahnende Kanzlei in der Regel nicht hingewiesen. Sie brauchen sich nur zu dem zu verpflichten, was Ihnen auch tatsächlich vorgeworfen werden kann. Die darüber hinaus geforderten Anwaltskosten und etwaige Schadenersatzansprüche sind durchaus verhandelbar.