Abmahnung des RA Mastoras im Auftrag der Youtuberin "Merna Mariella"

Urheberrecht Werk
21.01.202037 Mal gelesen
Abmahnung des Rechtsanwaltes Mastoras im Auftrag der Youtuberin "Merna Mariella" wegen einer Urheberrechtsverletzung

Der Rechtsanwalt Mastoras vertritt die Interessen der Youtuberin "Merna Mariella" und verschickte in ihrem Namen kürzlich eine Abmahnung wegen angeblicher Urheberrechtsverstöße.

Dem von der Abmahnung Betroffenen wird vorgeworfen diverse Sequenzen aus einem Youtubevideo von "Merna Mariella" heruntergeladen und zur Bewerbung seines eigenen Onlineshops genutzt zu haben, ohne die dafür erforderliche Einwilligung zu haben. Zudem soll der Abgemahnte Teile des Videos retuschiert und damit suggeriert haben, dass es sein Video sei. Dadurch liegt nach Ansicht des Rechtsanwaltes ein Verstoß gegen die urheberrechtlichen Vorschriften vor.

Rechtsanwalt Mastoras fordert aufgrund dieser Urheberrechtsverletzung die Abgabe einer Unterlassungserklärung, sowie die Zahlung eines Schadensersatzes. Zuletzt wird ein Anspruch auf Auskunft über die Anzahl der hergestellten, verbreiteten, öffentlich zugänglich gemachten und öffentlich wiedergegebenen Exemplare geltend gemacht.

Was können Sie tun, wenn Sie eine Abmahnung erhalten haben?

Sollten Sie von einer Abmahnung betroffen sein, bleiben Sie ruhig und erteilen Sie keine leichtfertigen Auskünfte. Nehmen Sie keinen Kontakt auf, unterschreiben und zahlen Sie nicht. Zunächst sollte geprüft werden, ob eine Verpflichtung überhaupt besteht. Wenn Sie auch von einer Abmahnung betroffen sein sollten, lassen Sie sich gern beraten und melden Sie sich per Mail oder Fax unter Beifügung der Abmahnung.

Empfehlung:

Unterzeichnen Sie Unterlassungserklärungen keinesfalls ungeprüft. Sie erklären andernfalls, dass Sie

für die Rechtsverletzung verantwortlich sind
und verpflichten sich zur Zahlung einer Vertragsstrafe
und zur Erstattung der vollständigen Anwaltskosten.

 Der Text der Unterlassungserklärung sollte verändert werden (modifizierte Unterlassungserklärung). Das ist grundsätzlich möglich. Sie werden darauf aber durch die abmahnende Kanzlei in der Regel nicht hingewiesen. Sie brauchen sich nur zu dem zu verpflichten, was Ihnen auch tatsächlich vorgeworfen werden kann. Die darüber hinaus geforderten Anwaltskosten und etwaige Schadenersatzansprüche sind durchaus verhandelbar.