Abmahnung der Nimrod RAe im Auftrag der Astragon Sales & Services GmbH

Urheberrecht Werk
17.01.202037 Mal gelesen
Abmahnung der Nimrod RAe im Auftrag der Astragon Sales & Services GmbH wegen "Euro Truck Simulator 2".

Die Nimrod Rechtsanwälte vertreten die Interessen der Astragon Sales & Services GmbH, die bekannt für ihre außergewöhnlichen Computerspiele ist. Aktuell verschickten die Nimrod Rechtsanwälte eine Abmahnung wegen einer rechtswidrigen Nutzung des Computerspiels "Euro Truck Simulator 2". Astragon Sales & Services GmbH soll die Kanzlei Nimrod Rechtsanwälte damit beauftragt haben, mögliche Urheberrechtsverletzungen auf Filesharing Netzwerken zu überwachen. Mithilfe eines technischen Dienstleisters soll das Herunter- und Hochladen des Euro Truck Simulator gerichtsfest und beweissicher festgestellt worden sein.

Die Nimrod Rechtsanwälte fordern hierfür sowohl die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung, sowie einen Schadensersatz in Höhe von mindestens 2.500,00 €, wobei der Schadensersatz nach der sogenannten Lizenzanalogie berechnet wurde. Dazu verlangen sie die Erstattung der Rechtsanwaltskosten auf Grundlage eines Streitwertes in Höhe von 32.500 Euro. Der Unterlassungsstreitwert in der vorliegenden Abmahnung auf 30.000 Euro beziffert.

Filesharing-Abmahnungen ähneln sich:

Einer solchen Abmahnung liegt der Vorwurf zugrunde, der gegenständliche Titel soll in Filesharing-Netzwerken (peer-to-peer-Netzen) zum Download angeboten worden sein. Die abmahnende Kanzlei bietet in der Regel an, dass gegen Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung und Zahlung einer Vergleichssumme eine außergerichtliche Einigung erzielt werden kann. Nach Ablauf einer von den Abmahnenden gesetzten Frist wird die Ergreifung gerichtlicher Hilfe angedroht.

Was können Sie tun, wenn Sie eine Abmahnung erhalten haben?

Sollten Sie von einer Abmahnung betroffen sein, bleiben Sie ruhig und erteilen Sie keine leichtfertigen Auskünfte. Nehmen Sie keinen Kontakt auf, unterschreiben und zahlen Sie nicht. Zunächst sollte geprüft werden, ob eine Verpflichtung überhaupt besteht. Wenn Sie auch von einer Abmahnung betroffen sein sollten, lassen Sie sich gern beraten und melden Sie sich per Mail oder Fax unter Beifügung der Abmahnung.