Abmahnung: RAe Kuntze Mayer & Beyer im Auftrag der AdSimple GmbH

Urheberrecht Werk
08.01.2020123 Mal gelesen
Abmahnung der RAe Kuntze Mayer & Beyer im Auftrag der AdSimple GmbH wegen unerlaubter Verwendung eines geschützten Textes.

Die Rechtsanwälte Kuntze Mayer & Beyer vertreten in einer aktuellen Abmahnung die Interessen der AdSimple GmbH. Diese bieten auf ihrer Webseite verschiedene urheberrechtlich geschützte Texte, die mittels Textgeneratoren erstellt wurden, an. Dabei ist die Bedingung, dass die aufgeführte Quellenbezeichnung, einschließlich der Verlinkung auf einen genannten Kooperationspartner, nicht entfernt wird.

In der nun von den Rechtsanwälten Kuntze Mayer & Beyer verschickten Abmahnung wird dem Betroffenen jedoch vorgeworfen, Texte für seine Webseite genutzt zu haben, dabei jedoch nicht die geforderten Quellenverweise und Links aufgeführt zu haben. Dadurch sei er nicht berechtigt den ganzen Text oder auch nur Teile dessen zu nutzen. Dies stelle einen Verstoß gegen die urheberrechtlichen Vorschriften dar.

Durch die Abmahnung wird der Betroffene aufgefordert eine strafbewehrte Unterlassungserklärung abzugeben. Auch soll er Auskünfte erteilen und Schadensersatz leisten. Daneben wird auch die Erstattung der bisher entstandenen anwaltlichen Abmahngebühren und Aufwendungen verlangt.

Was können Sie tun, wenn Sie eine Abmahnung erhalten haben?

Sollten Sie von einer Abmahnung betroffen sein, bleiben Sie ruhig und erteilen Sie keine leichtfertigen Auskünfte. Nehmen Sie keinen Kontakt auf, unterschreiben und zahlen Sie nicht. Zunächst sollte geprüft werden, ob eine Verpflichtung überhaupt besteht. Wenn Sie auch von einer Abmahnung betroffen sein sollten, lassen Sie sich gern beraten und melden Sie sich per Mail oder Fax unter Beifügung der Abmahnung.

Empfehlung:

Unterzeichnen Sie Unterlassungserklärungen keinesfalls ungeprüft. Sie erklären andernfalls, dass Sie

für die Rechtsverletzung verantwortlich sind
und verpflichten sich zur Zahlung einer Vertragsstrafe
und zur Erstattung der vollständigen Anwaltskosten.

 Der Text der Unterlassungserklärung sollte verändert werden (modifizierte Unterlassungserklärung). Das ist grundsätzlich möglich. Sie werden darauf aber durch die abmahnende Kanzlei in der Regel nicht hingewiesen. Sie brauchen sich nur zu dem zu verpflichten, was Ihnen auch tatsächlich vorgeworfen werden kann. Die darüber hinaus geforderten Anwaltskosten und etwaige Schadenersatzansprüche sind durchaus verhandelbar.