Abmahnung der "Fotografie für E-Commerce und Business"

Urheberrecht Werk
06.01.202012 Mal gelesen
Abmahnung der Firma Foto-Heide "Fotografie für E-Commerce und Business" wegen der unerlaubten Nutzung urheberrechtlich geschützter Bilder.

Die Firma Foto-Heide verschickte kürzlich eine Abmahnung wegen angeblicher Urheberrechtsverstöße. In dieser führt sie aus, dass Bilder, auch digitaler Art, in Deutschland dem Urheberrecht unterliegen würden und eine Kopie ohne die Genehmigung des Rechteinhabers nicht einfach erfolgen dürfe.

Weiter wirft sie dem durch die Abmahnung Betroffenen vor, dieser habe auf der Verkaufsplattform eBay Bildmaterial verwendet, dessen Rechte bei der Firma "Fotografie für E-Commerce und Business" liegen würden. Bei den vier Bildern handelt es sich um Abbildungen eines Schuhs bzw. eines Paares von Schuhen aus verschiedenen Perspektiven, die gemäß §§ 2 Abs. 1 Nr. 5, 72 UrhG urheberrechtlich geschützte Lichtbilder darstellen.

Die Firma verlangt für diese Urheberrechtsverletzung die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung. Zudem wird Auskunft darüber gefordert, ob die Fotos auch in anderen Auktionen verwendet wurden oder ob andere Werke der Firma verwendet wurden und wie oft diese genutzt wurden; dazu wird der Abgemahnte aufgefordert die Quelle der Fotografien zu nennen. Auch wird die Zahlung von Schadensersatz von insgesamt 688,68 € geltend gemacht. Ein Rechtsanwalt wurde (bisher) aufgrund des Kostenvermeidungsgebotes nicht eingeschaltet.

Was können Sie tun, wenn Sie eine Abmahnung erhalten haben?

Sollten Sie von einer Abmahnung betroffen sein, bleiben Sie ruhig und erteilen Sie keine leichtfertigen Auskünfte. Nehmen Sie keinen Kontakt auf, unterschreiben und zahlen Sie nicht. Zunächst sollte geprüft werden, ob eine Verpflichtung überhaupt besteht. Wenn Sie auch von einer Abmahnung betroffen sein sollten, lassen Sie sich gern beraten und melden Sie sich per Mail oder Fax unter Beifügung der Abmahnung.

Empfehlung:

Unterzeichnen Sie Unterlassungserklärungen keinesfalls ungeprüft. Sie erklären andernfalls, dass Sie

für die Rechtsverletzung verantwortlich sind
und verpflichten sich zur Zahlung einer Vertragsstrafe
und zur Erstattung der vollständigen Anwaltskosten.

 Der Text der Unterlassungserklärung sollte verändert werden (modifizierte Unterlassungserklärung). Das ist grundsätzlich möglich. Sie werden darauf aber durch die abmahnende Kanzlei in der Regel nicht hingewiesen. Sie brauchen sich nur zu dem zu verpflichten, was Ihnen auch tatsächlich vorgeworfen werden kann. Die darüber hinaus geforderten Anwaltskosten und etwaige Schadenersatzansprüche sind durchaus verhandelbar.