Urheberrechtliche Abmahnung des Rechtsanwaltes Majoyeogbe

Urheberrecht Werk
20.12.201914 Mal gelesen
Abmahnung des Rechtsanwaltes Majoyeogbe im Auftrag seines Mandanten wegen der unberechtigten Nutzung einer Ablichtung.

Der Rechtsanwalt Steffen Majoyeogbe aus Dortmund vertritt hier die Interessen einer seiner Mandanten. Aktuell verschickte der Rechtsanwalt eine Abmahnung, durch welche die unberechtigte Nutzung einer Ablichtung gem. § 72 UrhG vorgeworfen wird.

Der von der Abmahnung Betroffene soll das Bild im Internet verwendet haben, ohne dass eine Berechtigung durch den Mandanten des Rechtsanwaltes Majoyeogbe vorlag. Genauer soll der Abgemahnte eine Produktablichtung unerlaubt verwendet haben um sein eBay-Angebot zu bebildern. Dabei soll er das Bild öffentlich zugänglich gemacht und dieses einer unberechtigten Bearbeitung unterzogen haben. Daher liegt hier nach Ansicht des Rechtsanwaltes eine Verletzung der urheberrechtlichen Vorschriften vor.

Rechtsanwalt Steffen Majoyeogbe fordert aufgrund dieser Urheberrechtsverletzung sowohl die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung, als auch Auskunft hinsichtlich der gerügten Handlung, insbesondere zur Dauer der Nutzung. Zudem wird auch noch die Erstattung der Rechtsanwaltskosten verlangt, die sich an einem Gegenstandswert bemessen.

Was können Sie tun, wenn Sie eine Abmahnung erhalten haben?

Sollten Sie von einer Abmahnung betroffen sein, bleiben Sie ruhig und erteilen Sie keine leichtfertigen Auskünfte. Nehmen Sie keinen Kontakt auf, unterschreiben und zahlen Sie nicht. Zunächst sollte geprüft werden, ob eine Verpflichtung überhaupt besteht. Wenn Sie auch von einer Abmahnung betroffen sein sollten, lassen Sie sich gern beraten und melden Sie sich per Mail oder Fax unter Beifügung der Abmahnung.

Empfehlung:

Unterzeichnen Sie Unterlassungserklärungen keinesfalls ungeprüft. Sie erklären andernfalls, dass Sie

für die Rechtsverletzung verantwortlich sind
und verpflichten sich zur Zahlung einer Vertragsstrafe
und zur Erstattung der vollständigen Anwaltskosten.

 Der Text der Unterlassungserklärung sollte verändert werden (modifizierte Unterlassungserklärung). Das ist grundsätzlich möglich. Sie werden darauf aber durch die abmahnende Kanzlei in der Regel nicht hingewiesen. Sie brauchen sich nur zu dem zu verpflichten, was Ihnen auch tatsächlich vorgeworfen werden kann. Die darüber hinaus geforderten Anwaltskosten und etwaige Schadenersatzansprüche sind durchaus verhandelbar.