Abmahnung der GKS Rechtsanwälte im Auftrag der Vero Software GmbH

Urheberrecht Werk
20.12.201913 Mal gelesen
Abmahnung der GKS Rechtsanwälte im Auftrag der Vero Software GmbH wegen unlizensierter Nutzung der Software "Alphacam".

Die GKS Rechtsanwälte aus Wuppertal vertreten die Interessen der Vero Software GmbH aus Neu-Isenburg. Diese ist Inhaberin der Rechte an dem Computerprogramm "Alphacam", einer CAD-Software für 3D Darstellungen. Die GKS Rechtsanwälte verschickten nun eine Abmahnung in ihrem Namen wegen der Verletzung von Urheberrechten der Vero Software GmbH.

Dem Schreiben liegt der Vorwurf zugrunde, dass der Betroffene diese Software in einer mittels eines Hackertools (LND-Tool der Hackergruppe "Legends Never Die") manipulierten Version installiert bzw. eine rechtmäßig erworbene Programmversion mit dem Hackertool manipuliert habe. Somit sei ohne eine Freischaltung des Client-Licensing-Services (CLS) die vollständige Version des Programms kostenlos nutzbar gewesen. Die unlizensierte Nutzung stelle nach Ansicht der Rechtsanwälte einen Verstoß gegen die urheberrechtlichen Vorschriften dar.

Die GKS Rechtsanwälte fordern die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung. Daneben wird die Löschung der installierten Softwareversionen verlangt. Zudem machen die Rechtsanwälte einen Vergleichsvorschlag, bei der eine Zahlung von 20.000 Euro zur Beilegung der Sache erfolgen soll.

Was können Sie tun, wenn Sie eine Abmahnung erhalten haben?

Sollten Sie von einer Abmahnung betroffen sein, bleiben Sie ruhig und erteilen Sie keine leichtfertigen Auskünfte. Nehmen Sie keinen Kontakt auf, unterschreiben und zahlen Sie nicht. Zunächst sollte geprüft werden, ob eine Verpflichtung überhaupt besteht. Wenn Sie auch von einer Abmahnung betroffen sein sollten, lassen Sie sich gern beraten und melden Sie sich per Mail oder Fax unter Beifügung der Abmahnung.

Empfehlung:

Unterzeichnen Sie Unterlassungserklärungen keinesfalls ungeprüft. Sie erklären andernfalls, dass Sie

für die Rechtsverletzung verantwortlich sind
und verpflichten sich zur Zahlung einer Vertragsstrafe
und zur Erstattung der vollständigen Anwaltskosten.

 Der Text der Unterlassungserklärung sollte verändert werden (modifizierte Unterlassungserklärung). Das ist grundsätzlich möglich. Sie werden darauf aber durch die abmahnende Kanzlei in der Regel nicht hingewiesen. Sie brauchen sich nur zu dem zu verpflichten, was Ihnen auch tatsächlich vorgeworfen werden kann. Die darüber hinaus geforderten Anwaltskosten und etwaige Schadenersatzansprüche sind durchaus verhandelbar.