Kanzlei Schroeder wegen unerlaubter Vervielfältigung von Fotografien

Urheberrecht Werk
27.05.201941 Mal gelesen
Urheberrechtliche Abmahnung der Kanzlei Schroeder (RA Lutz Schroeder) aus Kiel wegen unerlaubter Verwendung einer Fotografie

Die Kanzlei Schroeder aus Kiel vertritt die Interessen eines Mandanten, welcher als professioneller Fotograf die Internetseite "hamburgisch.com" betreibt. Seine Fotografien sind teilweise mit seinem Willen auch auf der Fotografie-Plattform "www.flickr.com" veröffentlicht. Diese unterliegen den von flickr.com formulierten Creative Commons License Deeds, nach welcher die Verwendung von Bildern nur unter bestimmten Voraussetzungen kostenfrei erlaubt ist. Insbesondere wird hierfür gefordert, dass der Nutzer die vorgegebene namentliche Nennung des Urhebers/Lichtbildners, einen Link auf dessen Flickr-Seite, und Angabe des exakten Bildtitels vornimmt.

Dem von der Abmahnung der Kanzlei Schroeder Betroffenen wird vorgeworfen, er habe eine der Fotografien, dessen Urheber der Mandant der Kanzlei Schroeder ist, auf seiner Internetseite genutzt und dabei diese Lizenzbedingungen der Creative Commons License Deeds nicht eingehalten. Er habe zwar die Bildherkunft genannt, dies jedoch lediglich als Text und ohne dabei den erforderlichen Link zu setzen. Ebenfalls habe er den Bildtitel nicht angegeben. Somit liegt die zur Nutzung des Bildes erforderliche Lizenz nicht vor, sodass eine Urheberrechtsverletzung im Sinne des § 72 UrhG gegeben sei.

Die Kanzlei Schroeder verlangt aufgrund der Urheberrechtsverletzung die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung, zu diesem Zwecke ist der Abmahnung bereits ein vorformuliertes Schreiben zur Unterzeichnung beigefügt. Daneben wird Schadensersatz auf Grundlage der Lizenzanalogie gefordert. Hinzu kommt der Ersatz der bereits entstandenen Abmahn- und Anwaltskosten, welche sich aus dem Gegenstandswert, den die Kanzlei Schroeder auf 3,250, - Euro festgesetzt hat, bemisst.

Was können Sie tun, wenn Sie eine Abmahnung erhalten haben?

Sollten Sie von einer Abmahnung betroffen sein, bleiben Sie ruhig und erteilen Sie keine leichtfertigen Auskünfte. Nehmen Sie keinen Kontakt auf, unterschreiben und zahlen Sie nicht. Zunächst sollte geprüft werden, ob eine Verpflichtung überhaupt besteht. Wenn Sie auch von einer Abmahnung betroffen sein sollten, lassen Sie sich gern beraten und melden Sie sich per Mail oder Fax unter Beifügung der Abmahnung.

Empfehlung:

Unterzeichnen Sie Unterlassungserklärungen keinesfalls ungeprüft. Sie erklären andernfalls, dass Sie

für die Rechtsverletzung verantwortlich sind
und verpflichten sich zur Zahlung einer Vertragsstrafe
und zur Erstattung der vollständigen Anwaltskosten.

 Der Text der Unterlassungserklärung sollte verändert werden (modifizierte Unterlassungserklärung). Das ist grundsätzlich möglich. Sie werden darauf aber durch die abmahnende Kanzlei in der Regel nicht hingewiesen. Sie brauchen sich nur zu dem zu verpflichten, was Ihnen auch tatsächlich vorgeworfen werden kann. Die darüber hinaus geforderten Anwaltskosten und etwaige Schadenersatzansprüche sind durchaus verhandelbar.