Abmahnung der GKS Rechtsanwälte für Vero Software GmbH

Urheberrecht Werk
16.05.201970 Mal gelesen
Abmahnung der GKS Rechtsanwälte aus Wuppertal im Auftrag der Vero Software GmbH wegen unlizensierter Nutzung der Software "Alphacam"

Die Kanzlei GKS Rechtsanwälte aus Wuppertal vertritt die Interessen der Vero Software GmbH. Diese ist Inhaberin der Rechte an dem Computerprogramm "Alphacam", einer CAD-Software für 3D Darstellungen. Die GKS Rechtsanwälte verschickten nun eine Abmahnung in ihrem Namen wegen der Verletzung dieser Urheberrechte. Dem Schreiben liegt der Vorwurf zugrunde, dass der Betroffene diese Software in einer mittels eines Hackertools manipulierten Version installiert bzw. eine rechtmäßig erworbene Programmversion mit dem Hackertool manipuliert habe. Somit sei ohne eine Freischaltung des Client-Licensing-Services (CLS) die vollständige Version des Programms kostenlos nutzbar gewesen. Die unlizensierte Nutzung stelle daher eine Urheberrechtsverletzung dar.

Die GKS Rechtsanwälte fordern die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung. Daneben wird die Löschung des Programms verlangt.

Was können Sie tun, wenn Sie eine Abmahnung erhalten haben?

Sollten Sie von einer Abmahnung betroffen sein, bleiben Sie ruhig und erteilen Sie keine leichtfertigen Auskünfte. Nehmen Sie keinen Kontakt auf, unterschreiben und zahlen Sie nicht. Zunächst sollte geprüft werden, ob eine Verpflichtung überhaupt besteht. Wenn Sie auch von einer Abmahnung betroffen sein sollten, lassen Sie sich gern beraten und melden Sie sich per Mail oder Fax unter Beifügung der Abmahnung.

Empfehlung:

Unterzeichnen Sie Unterlassungserklärungen keinesfalls ungeprüft. Sie erklären andernfalls, dass Sie

für die Rechtsverletzung verantwortlich sind
und verpflichten sich zur Zahlung einer Vertragsstrafe
und zur Erstattung der vollständigen Anwaltskosten.

 Der Text der Unterlassungserklärung sollte verändert werden (modifizierte Unterlassungserklärung). Das ist grundsätzlich möglich. Sie werden darauf aber durch die abmahnende Kanzlei in der Regel nicht hingewiesen. Sie brauchen sich nur zu dem zu verpflichten, was Ihnen auch tatsächlich vorgeworfen werden kann. Die darüber hinaus geforderten Anwaltskosten und etwaige Schadenersatzansprüche sind durchaus verhandelbar.