RB Rechtsanwälte wegen unerlaubter Verwendung einer Betriebsanleitung

Urheberrecht Werk
03.05.20199 Mal gelesen
Abmahnung der RB Rechtsanwaltsgesellschaft mbH (Reiserer Biesinger Rechtsanwälte) aus Heidelberg im Auftrag der ROWI Schweißgeräte und Elektrowerkzeuge Vertrieb GmbH wegen unerlaubter Verwendung einer Betriebsanleitung

Die RB Rechtsanwaltsgesellschaft mbH aus Heidelberg vertritt die Interessen der ROWI Schweißgeräte und Elektrowerkzeuge Vertrieb GmbH. Sie verschickte kürzlich in ihrem Namen eine Abmahnung wegen Urheberrechtsverletzungen. In der Abmahnung wird ausgeführt, dass der Betroffene online ein Produkt zum Verkauf anbiete und hierbei eine Bedienungsanleitung beilegen würde, an der die ROWI GmbH die Exklusivrechte behauptet. Die Anleitung sei aufgrund ihres Inhalts und ihres Layouts ein urheberrechtlich geschütztes Werk, die unerlaubte Nutzung damit eine Urheberrechtsverletzung.

Darüber hinaus soll der abgemahnte Unternehmer keine Anbieterkennzeichnung (Impressum) verwendet haben, das den Anforderungen des § 5 TMG genüge.

Die RB Rechtsanwaltsgesellschaft verlangt die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung, zu diesem Zwecke ist der Abmahnung bereits ein vorformuliertes Schreiben zur Unterzeichnung beigefügt. Daneben wird auch der Ersatz der bereits entstandenen Abmahn- und Anwaltskosten verlangt.

Was können Sie tun, wenn Sie eine Abmahnung erhalten haben?

Sollten Sie von einer Abmahnung betroffen sein, bleiben Sie ruhig und erteilen Sie keine leichtfertigen Auskünfte. Nehmen Sie keinen Kontakt auf, unterschreiben und zahlen Sie nicht. Zunächst sollte geprüft werden, ob eine Verpflichtung überhaupt besteht. Wenn Sie auch von einer Abmahnung betroffen sein sollten, lassen Sie sich gern beraten und melden Sie sich per Mail oder Fax unter Beifügung der Abmahnung.

Empfehlung:

Unterzeichnen Sie Unterlassungserklärungen keinesfalls ungeprüft. Sie erklären andernfalls, dass Sie

für die Rechtsverletzung verantwortlich sind
und verpflichten sich zur Zahlung einer Vertragsstrafe
und zur Erstattung der vollständigen Anwaltskosten.

 Der Text der Unterlassungserklärung sollte verändert werden (modifizierte Unterlassungserklärung). Das ist grundsätzlich möglich. Sie werden darauf aber durch die abmahnende Kanzlei in der Regel nicht hingewiesen. Sie brauchen sich nur zu dem zu verpflichten, was Ihnen auch tatsächlich vorgeworfen werden kann. Die darüber hinaus geforderten Anwaltskosten und etwaige Schadenersatzansprüche sind durchaus verhandelbar.