Abmahnung: pixel.law Rechtsanwälte wegen Verwendung von Fotografien

Urheberrecht Werk
30.04.201932 Mal gelesen
Abmahnung von pixel.law Rechtsanwälte aus Berlin wegen unerlaubter Verwendung geschützter Fotografien.

Die pixel.law Rechtsanwälte aus Berlin verschickten kürzlich eine Abmahnung wegen Urheberrechtsverletzungen. Dem von der Abmahnung Betroffenen wird vorgeworfen, er habe Bilder, deren Urheber der Mandant der pixel.law Rechtsanwälte sei und welchem dadurch die ausschließlichen Nutzungsrechte zustehen würden, online verwendet, ohne die dafür erforderliche Berechtigung zu haben. Hierdurch läge eine Urheberrechtsverletzung vor.

Die pixel.law Rechtsanwälte verlangen aufgrund der Urheberrechtsverletzung die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung, zu diesem Zwecke ist der Abmahnung bereits ein vorformuliertes Schreiben zur Unterzeichnung beigefügt. Daneben wird Schadensersatz verlangt, für dessen Berechnung die sog. Lizenzanalogie zugrunde gelegt werden. Zuletzt wird der Ersatz der bereits entstandenen Abmahn- und Anwaltskosten gefordert.

Was können Sie tun, wenn Sie eine Abmahnung erhalten haben?

Sollten Sie von einer Abmahnung betroffen sein, bleiben Sie ruhig und erteilen Sie keine leichtfertigen Auskünfte. Nehmen Sie keinen Kontakt auf, unterschreiben und zahlen Sie nicht. Zunächst sollte geprüft werden, ob eine Verpflichtung überhaupt besteht. Wenn Sie auch von einer Abmahnung betroffen sein sollten, lassen Sie sich gern beraten und melden Sie sich per Mail oder Fax unter Beifügung der Abmahnung.

Empfehlung:

Unterzeichnen Sie Unterlassungserklärungen keinesfalls ungeprüft. Sie erklären andernfalls, dass Sie

für die Rechtsverletzung verantwortlich sind
und verpflichten sich zur Zahlung einer Vertragsstrafe
und zur Erstattung der vollständigen Anwaltskosten.

 Der Text der Unterlassungserklärung sollte verändert werden (modifizierte Unterlassungserklärung). Das ist grundsätzlich möglich. Sie werden darauf aber durch die abmahnende Kanzlei in der Regel nicht hingewiesen. Sie brauchen sich nur zu dem zu verpflichten, was Ihnen auch tatsächlich vorgeworfen werden kann. Die darüber hinaus geforderten Anwaltskosten und etwaige Schadenersatzansprüche sind durchaus verhandelbar.