CJCH Solicitors wegen unlizensierter Benutzung von Computersoftware

Urheberrecht Werk
29.01.201978 Mal gelesen
Schreiben der Kanzlei CJCH Solicitors aus Cardiff im Auftrag der Vero UK Ltd. wegen unlizensierter Nutzung des urheberrechtlich geschützten Computerprogrammes "VISI".

Die Kanzlei CJCH Solicitors aus Cardiff vertritt die Interessen der Vero UK Ltd., welche die Urheberrechte an der Software VISI (CAD/CAM-Software) besitzt. Die Kanzlei CJCH Solicitors verschickt nun in ihrem Namen via Email Schreiben wegen der unlizensierten Nutzung dieser Computersoftware. Diesem Schreiben liegt der Vorwurf zugrunde, der Betroffene habe die Software VISI verwendet ohne eine entsprechende Berechtigung (Lizenz) hierfür besessen zu haben. Hierdurch entstünden der Vero UK Ltd. nach Ansicht der Kanzlei CJCH Solicitors Ansprüche auf Auskunft und Schadensersatz.

Die Kanzlei CJCH Solicitors fordert in ihrem Schreiben via Email lediglich zur Stellungnahme auf. Sie fordern also weder die Unterzeichnung einer strafbewehrten Unterlassungserklärung, noch die Zahlung von Schadensersatz oder Ersatz der Abmahn- und Anwaltskosten. Somit handelt es sich nicht um eine Abmahnung im formellen Sinne. Trotzdem ist Vorsicht geboten!

Was können Sie tun, wenn Sie eine Abmahnung erhalten haben?

Sollten Sie von einer Abmahnung betroffen sein, bleiben Sie ruhig und erteilen Sie keine leichtfertigen Auskünfte. Nehmen Sie keinen Kontakt auf, unterschreiben und zahlen Sie nicht. Zunächst sollte geprüft werden, ob eine Verpflichtung überhaupt besteht. Wenn Sie auch von einer Abmahnung betroffen sein sollten, lassen Sie sich gern beraten und melden Sie sich per Mail oder Fax unter Beifügung der Abmahnung.

Empfehlung:

Unterzeichnen Sie Unterlassungserklärungen keinesfalls ungeprüft. Sie erklären andernfalls, dass Sie

für die Rechtsverletzung verantwortlich sind
und verpflichten sich zur Zahlung einer Vertragsstrafe
und zur Erstattung der vollständigen Anwaltskosten.

 Der Text der Unterlassungserklärung sollte verändert werden (modifizierte Unterlassungserklärung). Das ist grundsätzlich möglich. Sie werden darauf aber durch die abmahnende Kanzlei in der Regel nicht hingewiesen. Sie brauchen sich nur zu dem zu verpflichten, was Ihnen auch tatsächlich vorgeworfen werden kann. Die darüber hinaus geforderten Anwaltskosten und etwaige Schadenersatzansprüche sind durchaus verhandelbar.