Kleinherne + Pfeifer wegen unerlaubter Verwendung von Fotografien

Urheberrecht Werk
06.11.201816 Mal gelesen
Abmahnung der Rechtsanwälte Kleinherne + Pfeifer aus Kassel im Auftrag der Firma MotorGarten wegen unerlaubter Verwendung geschützter Fotografien in einem eBay Verkaufsangebot vor.

Die Rechtsanwälte Kleinherne + Pfeifer aus Kassel vertreten die Interessen des Inhabers der Firma MotorGarten aus Schauensburg und seines Mitarbeiters, welcher Urheber von Produktlichtbildern ist. Die Firma MotorGarten vertreibt unter anderem unter "www.motorgarten.de" einen Handel mit Gartengeräten, insbesondere Grillgeräten und Grillzubehör. Im Rahmen dieser Tätigkeit verwendet sie zur Bewerbung der von ihr vertriebenen Produkte die von ihrem Mitarbeiter produzierten Produktlichtbilder.

Der Rechtsanwälte Kleinherne + Pfeifer versenden nun für die Firma MotorGarten Abmahnungen mit dem Vorwurf, der Betroffene habe die Produktlichtbilder eines "Weber iGrill Mini 7220 Bluetooth Thermometers" und eines "Weber 7211 iGrill pro Messefühlers" im Rahmen eines gewerblichen eBay-Verkaufsangebotes verwendet, ohne die notwendige Zustimmung zur Nutzung zu haben. Dies stelle einen Verstoß gegen §§ 16, 19a UrhG dar und würde Ansprüche der Firma MotorGarten und des Mitarbeiters selbst als Urheber der Produktbilder auslösen. Zum Nachweis ist dem Abmahnschreiben ein Screenprint des eBay-Verkaufsangebotes beigefügt.

Die Rechtsanwälte Kleinherne + Pfeifer verlangen Auskunft, Beseitigung- und Unterlassung und Vernichtung. Zu diesem Zwecke wird die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung gefordert. Eine vorformulierte Erklärung ist dem Abmahnschreiben bereits beigefügt. Daneben wird der Ersatz der bereits entstandenen Abmahnkosten gefordert. Diese bemessen sich am Streitwert. Die Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen wird vorbehalten.

Sollten Sie durch eine solche Abmahnung der Rechtsanwälte Kleinherne + Pfeiferbetroffen sein, sollte zunächst geprüft werden, ob eine Rechtsverletzung überhaupt vorliegt.

Empfehlung:

Erteilen Sie keine unüberlegte Auskunft, denn dies könnte einem Schuldanerkenntnis gleich kommen, durch welches Sie:

  • die Urheberrechtsverletzung eingestehen
  • und verpflichten sich für die Dauer von 30 Jahren
  • zur Zahlung einer Vertragsstrafe
  • und zur Erstattung der vollständigen Anwaltskosten.

Diese vertraglich Verpflichtung gilt auch dann, wenn Sie die vorgeworfene Rechtsverletzung nicht verübt haben. Der Text einer bereits der Abmahnung beigefügten Unterlassungserklärung sollte verändert werden (modifizierte Unterlassungserklärung). Das ist grundsätzlich möglich. Sie werden darauf aber durch die abmahnende Kanzlei in der Regel nicht hingewiesen. Sie brauchen sich nur zu dem zu verpflichten, was Ihnen auch tatsächlich vorgeworfen werden kann. Die darüber hinaus geforderte Kostenpauschale und etwaige Schadenersatzansprüche sind durchaus verhandelbar.

Sollten Sie eine Abmahnung erhalten haben, können Sie sich gerne mit mir

per Fax (0431 / 3053718)

oder per email (contact@ra-herrle.de) in Verbindung setzen.