Lizenzrechtliche Abmahnung der FPS Rechtsanwälte für Microsoft Corp.

Urheberrecht Werk
26.06.2018145 Mal gelesen
Abmahnung der FPS Rechtsanwälte im Auftrag der BSA | The Software Alliance, namentlich Microsoft Corp. wegen unlizensierter Nutzung der urheberrechtlich geschützter Computerprogramme

Lizenzrechtliche Abmahnung der FPS Rechtsanwälte für Microsoft Corp. wegen unlizensierter Benutzung von Computerprogrammen

Die FPS Rechtsanwälte aus Hamburg vertreten die Interessen der BSA | The Software Alliance (Microsoft Corp.) wegen des urheberrechtlichen Schutzes von Computersoftware. Dem Schreiben liegt der Vorwurf zugrunde, dass der Betroffene über die Programme Microsoft Office und Microsoft Windows ohne das Vorliegen der erforderlichen Lizenz gebraucht.Die unlizensierte Benutzung ist eine Urheberrechtsverletzung und hat unter anderem Ansprüche auf Unterlassung, Schadensersatz und Vernichtung zur Folge. Hierin wird ein Verstoß gegen §§ 97 ff. UrhG gesehen.

Die FPS Rechtsanwälte fordern zunächst Auskunft nach § 101a UrhG ein, um anschließend Schadensersatzforderungen für die unrechtmäßige Nutzung der lizensierten Programme vorzubereiten. Für den Fall, dass eine Auskunft nicht fristgerecht erteilt wird, kündigt die Kanzlei die unangekündigte Besichtigung im Rahmen einer einstweiligen Anordnungen durch das Gericht an.

Es ist zu erwarten, dass der Betroffene nach Erteilung der Auskunft weitere Schreiben der Kanzlei zur Durchsetzung von Schadensersatz- und Unterlassungsansprüchen der Microsoft Corp. erhalten wird. Auch die Abgeltung der angefallenen Anwaltskosten wird regelmäßig durch die abmahnende Kanzlei eingefordert. Vor vorschnellem Handeln ist also ausdrücklich abzuraten.

Empfehlung:

Erteilen Sie keine unüberlegte Auskunft, denn dies könnte einem Schuldanerkenntnis gleich kommen, durch welches Sie:

  • die Markenrechtsverletzung eingestehen
  • und verpflichten sich für die Dauer von 30 Jahren
  • zur Zahlung einer Vertragsstrafe
  • und zur Erstattung der vollständigen Anwaltskosten.

Sollten Sie eine Abmahnung erhalten haben, können Sie sich gerne mit mir

per Fax (0431 / 3053718)

oder per email (contact@ra-herrle.de) in Verbindung setzen.