Abmahnung (Urheberrecht) durch Waldorf Frommer, Daniel Sebastian, Rainer Munderloh, wesaveyourcopyrights oder Negele Zimmel Greuter Beller erhalten?

Abmahnung (Urheberrecht) durch Waldorf Frommer, Daniel Sebastian, Rainer Munderloh, wesaveyourcopyrights  oder Negele Zimmel Greuter Beller erhalten?
18.12.2014310 Mal gelesen
Bei den vielfältigen Möglichkeiten, die das Internet bietet, ist auch die Nutzung von Filesharing-Plattformen besonders beliebt. Hier ist jedoch Vorsicht geboten: das illegale Anbieten von Dateien (z.B. Musik, Videos, Computerspiele) kann mit urheberrechtlichen Abmahnungen geahndet werden.

So haben in der Vergangenheit unter anderem folgende Rechtsanwaltskanzleien für ihre Auftraggeber urheberrechtlichen Abmahnungen wegen "Filesharing" ausgesprochen:

 

Waldorf Frommer Rechtsanwälte u.a. im Auftrag der Warner Bros. Entertainment GmbH, der Twentieth Century Fox Home Entertainment Germany GmbH, der Universum Film GmbH und der Studiocanal GmbH,

Rechtsanwalt Daniel Sebastian u.a. im Auftrag der Digi Rights Administration GmbH,

Rechtsanwalt Rainer Munderloh im Auftrag der RGF Productions Limited,

Negele, Zimmel, Greuter, Beller u.a. im Auftrag der "INO" Handels- und Vertriebsgesellschaft Kerim Vorberg mbH, der M.I.C.M. MIRCOM International Content Management & Consulting LTD und der DBM Videovertrieb GmbH.

Wesaveyourcopyrights Rechtsanwaltsgesellschaft mbH für Zooland Music GmbH

Dem Abgemahnten wird in dem jeweiligen Schreiben der Kanzleien vorgeworfen, durch das kostenlose Anbieten von Dateien auf einer Filesharing-Plattform die Urheberrechte des Auftraggebers der jeweiligen Kanzlei verletzt zu haben.

In den Abmahnungen wollen die Anwälte im Namen ihrer Auftraggeber verschiedene Ansprüche durchsetzen. In der Regel handelt es sich um die Zahlung von Schadenersatz- und Aufwendungsersatz sowie die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung. Die geltend gemachten Beträge liegen meist bei mehreren hundert Euro. In einigen Fällen werden sogar vierstellige Beträge gefordert.

Nach Erhalt einer Abmahnung ist es das Beste, Ruhe zu bewahren und nicht überstürzt zu handeln. Es kann weder dazu geraten werden, die Abmahnung zu ignorieren noch den Forderungen ohne jegliche Prüfung nachzukommen. Mit dem Ignorieren der Abmahnung könnte für Sie die Gefahr bestehen, dass der Unterlassungsanspruch per Einstweiliger Verfügung gegen Sie geltend gemacht werden könnte.

Besser ist es, die Abmahnung von einem fachkundigen Rechtsanwalt prüfen zu lassen. Wir haben Erfahrung aus einer Vielzahl von Fällen, in denen wir unsere Mandanten gegen Abmahnungen verteidigt haben. Wir erstellen eine sogenannte modifizierte Unterlassungserklärung für Sie, die so eng wie möglich und so weit wie nötig gefasst ist. Auch war es uns häufig möglich, die von den Kanzleien geforderten Beträge zu reduzieren.

Zwar finden sich im Internet auch kostenlose Unterlassungserklärungen, diese sind jedoch häufig von juristischen Laien entworfen und können Risiken bergen, die auf den ersten Blick nicht zu überschauen sind. Daher sollten Sie nicht am falschen Ende sparen, sondern sich mit Ihrer Abmahnung gleich an einen fachkundigen Rechtsanwalt wenden.

Kontaktieren Sie uns gerne für ein kostenloses Erstgespräch an. Zu günstigen Pauschalpreisen übernehmen wir für Sie deutschlandweit das komplette außergerichtliche Verfahren.

Ihr

Lars Hämmerling

-Rechtsanwalt-

Weitere Informationen erhalten Sie unter: 

www.shrecht.de  und www.abmahnsoforthilfe.de