Transportversicherungsrecht

Transportversicherungsrecht

Mit dem Transportversicherungsrecht werden solche Gesetze umschrieben, die sich thematisch mit dem Versicherungsschutz für Transportgüter und Transportmittel, hinsichtlich der Gefahren bei der Beförderung und Zwischenlagerung von Gütern befassen. Eine Güterversicherung kommt grundsätzlich für solche Schäden auf, für die prinzipiell ein Frachtführer haftet. Darunter fallen Schäden wie der Verlust oder Beschädigung an den beförderten Gütern, von der Übernahme bis zur Ablieferung, oder der Überschreitung der Lieferfrist. Nicht zuletzt spielen auch Regelungen aus dem Versicherungsaufsichtsgesetz und dem Kartellrecht eine Rolle.

Fachartikel zum Thema: Transportversicherungsrecht