Thailändisches Recht

Thailändisches Recht

Das Königreich Thailand ist eine konstitutionelle Monarchie. Nach der Verfassung von 2007 geht die Staatsgewalt vom Volk aus und wird vom König durch die drei Teilgewalten Legislative, Exekutive und Judikative ausgeübt. Die Gerichte und die sogenannten „unabhängigen Verfassungsorgane“ bestehen nach den Bestimmungen der Junta weiter. Das Gerichtswesen ist viergliedrig, mit den Zivilgerichten, den Verwaltungsgerichten, einem separaten Militärgerichtshof und dem Verfassungsgericht. Thailand ist ein Einheitsstaat. Es bestehen zwei Systeme der territorialen Gliederung: die Provinzverwaltung und die Lokalverwaltung.

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