Unbefugtes Entsperren von Handy: Bis zu 10 Jahre Gefängnis in USA

Strafrecht
31.01.2013350 Mal gelesen
In den USA ist das unbefugte Entsperren eines Handys jetzt strafbar. Aber auch in Deutschland sollte man lieber nicht die Sim-Lock-Sperre knacken.

Viele Kunden ärgern sich darüber, dass sie ihr Handy für einen Zeitraum von 24 Monaten nur eingeschränkt nutzen können. Oftmals sind sie in dieser Zeitspanne nur die SIM-Karte von einem bestimmten Provider nutzen. Trotzdem sollte man von der Sim-lock-Sperre beispielsweise im kürzlich erworbenen Smartphone lieber die Hände lassen. In den USA kann man sich dafür neuerdings nach einem Bericht der Zeitjetzt bis zu 10 Jahre Gefängnis einhandeln. Bislang sah das Gesetz - in Gestalt des Digital Millenium Act hier keine Strafe vor. Aber das hat sich jetzt geändert, weil die Ausnahmeregelung auslief. Die Provider wollen dort angeblich nur gegen das geschäftsmäßige Entsperren von Handys vorgehen. Aber darauf sollte man sich lieber nicht verlassen.

 

Auch in Deutschland sollten die Besitzer von Handys lieber vorsichtig sein. Dort hat das Amtsgericht Göttingen einen Täter mit Urteil vom 04.05.2011 zu einer Freiheitsstrafe von sieben Monaten verurteilt (Az. 62 DS 106/11). Das Amtsgericht Nürtingen hat sogar mit Urteil vom 20.09.2010 eine Haft von 11 Monaten verhängt (Az. 13 Ls 171 Js 13423/08). In beiden Fällen hatten die Täter Glück, weil die Freiheitsstrafe zur Bewährung ausgesetzt wurde. Dies muss aber nicht zwangsläufig geschehen. Beide Male ging es um das gewerbliche Entsperren von Handys. Trotzdem sollten sich Privatleute nicht in falscher Sicherheit wiegen.

 

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