Kürzel "ACAB" -strafbare Beleidigung

Strafrecht und Justizvollzug
12.02.20102691 Mal gelesen

Das Kürzel "ACAB" prangt derzeit auf vielen Shirts, Pullovern order an Hauswänden. Der Sinngehalt diese Kürzels wird mit "All cops are bastards" übersetzt, zu Deutsch "Alle Polizisten sind Bastarde".

Es fragt sich, ob mit dem Tragen diese Kürzels eine strafbare Beleidgung begangen werden kann. Das Amtsgericht Tiergarten war im Jahre 2000 der Meinung, dass eine Beleidigung nicht vorläge. Nach Ansicht der Gerichts sei ein Kollektiv (die Polizisten) zwar grundsätzlich beleidigungsfähig, es müsse aber klar abgrenzbar sein, um Beleidigungsfähigkeit zu erlangen. Nach Rechtsprechung des Bundesverfassungsgericht sein "alle Soldaten" kein ausreichend definiertes Kollektiv. Gleiches müsse dann für "alle Polizisten" gelten.

Das OLG Stuttgart hat wiederum entschieden, dass die einem Polizisten zugerufene Äußerung "ACAB" eine strafbare Beleidigung sei. Das Gericht wies aber auch drarauf hin, dass das Kürzel "ACAB" auf der Kleidung als eine straflose Kollektivbezeichnung gewertet werden könne.

  

Alexandra Braun

Rechtsanwältin/Strafverteidigerin

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