Kurioser Freispruch in Hamburg - Fahren ohne Fahrerlaubnis

Strafrecht und Justizvollzug
16.12.20091501 Mal gelesen

Wer ohne Fahrerlaubnis am Steuer erwischt wird, der wird in aller Regel bestraft. Nicht so ein bekannter Box- Promoter in Hamburg.

Sein Anwalt hatte ihm gesagt, dass er trotz Entzug der Fahrerlaubnis "erst einmal" weiter fahren dürfe. Für diese Falschauskunft bekam der Anwalt von dem entscheidenden Richter einen Rüffel mit den Worten:

"Das lernt man doch im dritten Semester!" und der Angeklagte einen Freispruch.

Der Richter war -meiner Meinung nach absolut  zutreffend- der Ansicht, dass der Angeklagte sich nicht hätte anders verhalten können. Wer von einem Anwalt gesagt bekomme, er dürfe fahren, der solle sich darauf auch verlassen dürfen. Die Unkenntnis seines Anwaltes hat den Box-Promoter also erst einmal gerettet.

Es ist nicht überliefert, ob zu dem Rechtsanwalt weiter ein vetrauensvolles Mandantsverhältnis besteht, oder ob der Kollege k.o. gegangen ist.  Ebenso unbekannt ist, ob es sich bei dem Anwalt um einen Strafverteidiger oder einen Verklehrsrechtler gehandelt hat, oder um einen Spezialisten für Sportverträge. Zu seiner "Verteidigung" sagte der Rechtsanwalt, dass Mandanten aus der Boxszene eine klare Aussagen wollten. Diesen Leuten könne man nicht sagen:"Es kommt darauf an."

 

Aus diesem Fall können Sie folgende Lehren ziehen:

1. Anwaltlicher Rat lohnt sich oft.

2. Fragen Sie bei Problemen im Strafrecht einen Anwalt, der schwerpunktmäßig strafverteidigend tätig ist.

3. Seien Sie nicht enttäuscht, wenn Ihr Anwalt einmal eine Antwort nicht sofort weiß. Viele Fragen erfordern Recherche und können nicht "mal eben schnell" beantwortet werden.

 

Alexandra Braun

Rechtsanwältin/Strafverteidigerin

Beim Schlump 58

20144 Hamburg

Telefon: 040 - 35709790