Anlagebetrug in Weil im Schönbuch - Mitteilung der Staatsanwaltschaft über Vermögenswerte der Betrügerin

Strafrecht und Justizvollzug
02.07.20091677 Mal gelesen

Die Staatsanwaltschaft Stuttgart hat in dem Anlagebetrugsverfahren in Weil im Schönbuch eine Vermögensaufstellung an alle Geschädigten übersandt. Daraus ergibt sich, daß die vorhandenen Immobilien der mutmaßlichen Betrügerin hoch belastet sind. Des weiteren wurden bei der Hausdurchsuchung im April 2009 zahlreiche wertvolle Gegenstände sichergestellt, u.a. Schmuck sowie jede Menge wertvolle Porzellanfiguren, Münzen, Swarowski-Glasfiguren usw.; nach Aussage des Sachbearbeiters bei der Staatsanwaltschaft sind einzige Einzelstücke wertmäßig im 4- oder 5-stelligen Euro-Bereich anzusiedeln.

 

Die Suche nach weiterem Vermögen - vermutlich im Ausland - ist aber nicht abgeschlossen und wird fortgesetzt. Auch von unserer Seite aus werden wir alles unternehmen, um die verschwundenen Gelder aufzufinden.

 

Der Schaden bewegt sich nach der Auskunft der Staatsanwaltschaft bei ? 7.852,779,42! Zurückgezahlt wurden ca. Euro 2,5 Mio, so daß ein Betrag von über Euro 5 Millionen fehlt. Daß die Betrügerin diesen hohen Betrag einfach ausgegeben haben soll, ist nicht nachvollziehbar, so daß wir davon ausgehen, daß noch Geld vorhanden ist, was eben bislang nicht gefunden wurde.

 

Die Staatsanwaltschaft weist auch nochmal auf folgendes besonders hin: das Vermögen der Betrügerin ist zwar einstweilen gesichert, aber die Geschädigten bekommen nicht automatisch Geld. Die Ansprüche müssen mit Hilfe eines Rechtsanwaltes gerichtlich gegen die Betrügerin geltend gemacht werden, um einen vollstreckbaren Titel zu erlangen, und erst dann können die Ansprüche leichter durchgesetzt werden mit Hilfe der Staatsanwaltschaft. Hier gilt das Prioritätsprinzip: wer zuerst kommt, mahlt zuerst!

 

Dies bedeutet auch, daß nur Geschädigte zum Zug kommen, die einen vollstreckbaren Titel erworben haben, also in der Regel ein Urteil oder einen Vollstreckungsbescheid. Aus diesen kann dann aber 30 Jahre lang vollstreckt werden. Wer also jetzt nichts unternimmt, wird sein Geld sicherlich nicht wiedersehen. Auch besteht dann die Gefahr der Verjährung.

 

Es ist daher nochmals allen Anlegern dringend anzuraten, sich anwaltlicher Hilfe zur Durchsetzung der Forderungen zu bedienen und nicht lange abzuwarten!