Lange Jugendstrafe wegen Messerstichen am Alexanderplatz

Strafrecht und Justizvollzug
30.10.2015316 Mal gelesen
Der Fall hatte die ganz große Öffentlichkeit: Das Landgericht Berlin hat einen 19-jährigen wegen Totschlags zu einer Jugendstrafe von sieben Jahren und acht Monaten verurteilt und die Unterbringung des Angeklagten in einer Entziehungsanstalt angeordnet...

Der Fall hatte die ganz große Öffentlichkeit: Das Landgericht Berlin hat einen 19-jährigen wegen Totschlags zu einer Jugendstrafe von sieben Jahren und acht Monaten verurteilt und die Unterbringung des Angeklagten in einer Entziehungsanstalt angeordnet.

Der junge Mann hatte auf dem Berliner Alexanderplatz einen 30-jährigen Mann mit Messerstichen in die Brust tödlich verletzt. Vorausgegangen war eine Rangelei basierend auf einem Streit um angebliche Beleidigungen.

Das Tötungsdelikt wurde von der 8. Strafkammer des Berliner Landgerichtes als fahrlässige Tötung definiert, da die Voraussetzungen für eine Anklage wegen Mordes nicht gegeben waren. Strafverschärfend wurde aber die Schwere der Straftat und die offensichtliche Nichtigkeit des Tatanlasses gewertet.

Das Gericht möchte die große Öffentlichkeitwirkung des Falles dazu nutzen, nochmals auf die  Gefahren des Mitführens von gefährlichen Waffen hinzuweisen.

Rechtsanwalt Weidner: "Sollten Sie in eine Straftat verwickelt sein, insbesondere wenn dies durch besondere Umstände z.B.  Alkoholeinfluss, Drogen, usw. ausgelöst wurde, kann eine exzellente Verteidigung  zu einer Anwendung strafmildernder Bestimmungen und zueiner deutlich niedrigeren Verurteilung führen."

Herr Rechtsanwalt Weidner und das Team der Kanzlei Bergemann & Weidner steht Ihnen in allen Fragen des Strafrechtes für eine Erstberatung zur Verfügung. Im Zuge der Erstberatung wird verbindlich über eine mögliche Verteidigung entschieden.
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