Hohe Anforderung an Sorgfalt in steuerlichen Angelegenheiten

Strafrecht und Justizvollzug
30.10.2015214 Mal gelesen
Der Bundesgerichtshof hat am 17. Dezember 2014 in einem aktuellen Urteil unterstrichen, dass Steuerpflichtige eine gewisse Sorgfalt bei der Erledigung ihrer steuerlichen Angelegenheiten walten lassen müssen, um nicht in Konflikt mit dem Gesetz zu kommen...

Der Bundesgerichtshof hat am 17. Dezember 2014 in einem aktuellen Urteil unterstrichen, dass Steuerpflichtige eine gewisse Sorgfalt bei der Erledigung ihrer steuerlichen Angelegenheiten walten lassen müssen, um nicht in Konflikt mit dem Gesetz zu kommen.

In der Realität werden kleine "Schummeleien" gern verschwiegen oder ausweichend beschrieben, dies meist in der Hoffnung auf eine Steuerersparnis oder einen sonstigen Vorteil. Dem hält der Bundesgerichtshof entgegen, dass sich Steuerpflichtige kundig machen müssen und nicht absichtlich Sachverhalte ausklammern.

Bei Unternehmen werden bei Rechtsgeschäften höhere Anforderungen gestellt als bei anderen Steuerpflichtigen. Absichtlich Dinge verschweigen, damit diese nicht zu höheren Steuerbelastungen führen, werden nicht als Bagatelle angesehen und können empfindliche Strafen nach sich ziehen.

Auch Unkenntnis schützt vor Strafe nicht!

Der BGH befasste sich mit der Zumutbarkeit des Aufwandes, der für eine ordentliche Steuererklärung notwendig ist: Demnach ist es Steuerpflichtigen in jedem Fall zumutbar, offene Rechtsfragen im Besteuerungsverfahren zu klären oder sich beraten zu lassen. 

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