Auslösende Straftat beeinflusst Erwerbsminderungsrente

Strafrecht und Justizvollzug
30.10.2015257 Mal gelesen
Ein Autofahrer hatte ohne die erforderliche Fahrgenehmigung einen schweren Verkehrsunfall verursacht. Er trug schwerste Verletzungen davon, die in eine erhebliche Erwerbsminderung mit Rentenansprüchen mündeten...

Der Unfall mit weit reichenden Folgen beschäftigte gleich mehrere Rechtsgebiete - vom Sozialrecht bis hin zum Verkehrsrecht:

Ein Autofahrer hatte ohne die erforderliche Fahrgenehmigung einen schweren Verkehrsunfall verursacht. Er trug schwerste Verletzungen davon, die in eine erhebliche Erwerbsminderung mit Rentenansprüchen mündeten. Allerdings: Die Rente wurde einem 51-jährigen von seiner Rentenversicherung teilweise verweigert, da dem Anlass der Erwerbsminderung eine Straftat zugrunde lag.

Grundsätzlich war vom Hessischen Landessozialgericht als endgültige Berufungsinstanz unter dem Aktenzeichen Az. L 5 R 129/14 entschieden worden, dass Rentenansprüche gekürzt werden können, obwohl Versicherte, die wegen Krankheit oder Behinderung erwerbsgemindert sind, einen gesetzlichen Anspruch auf diese Rente haben. Das Vorliegen einer Straftat ermögliche die Verminderung oder gar komplette Verweigerung einer Erwerbsminderungsrente.

Der Kläger hatte vor dem Unfall 1,39 Promille Alkohol im Blut und war auch nicht im Besitz eines gültigen Führerscheins. Er war zuvor wegen vorsätzlichem Fahren ohne Fahrerlaubnis zu einer Freiheitsstrafe von 5 Monaten rechtskräftig verurteilt werden. RechtsanwaltWeidner dazu: "Signale hatte der Kläger wohl ausreichend erhalten, trotzdem änderte er sein Verhalten nicht und fügte sich selbst einen erheblichen Schaden zu." Das Sozialgericht war offenbar davon ausgegangen, dass er sich vorsätzlich hinter das Steuer eines Fahrzeuges gesetzt und den Unfall quasi "mit Ansage" verursacht hatte.

Besondere Lebensumstände und wirtschaftliche Situationen können den Grad der Erwerbsrentenminderung stark beeinflussen. Rechtsanwalt Weidner rät in jedem Fall dazu, Kürzungen unverzüglich zu widersprechen und eine Prüfung durch einen Anwalt durchführen zu lassen. Rechtsanwalt Weidner: " Betroffene müssen hier vor einer vorschnellen Kürzung oder gar Streichung geschützt werden. Es besteht die latente Gefahr, dass Behörden die aktuelle Entscheidung nutzen um ohne hinreichende Einzelfallprüfung Leistungen zu verweigern."

Rechtsanwalt Weidner und sein Team erfahrener Anwälte stehen Betroffenen nach telefonischer Kontaktaufnahme oder Mail gern für eine Erstberatung zur Verfügung.