Darf man 2008 auch in Deutschland nackt radeln? - Stirnrunzeln zum Nacktradeltag am 7.6.08 und 19.7.2008

Strafrecht und Justizvollzug
15.06.20082483 Mal gelesen

Untertitel eines Artikels im letzten Jahr war: Was man selbst als Fachanwalt für Verkehrsrecht nicht weiß. Es gibt einen Weltnacktradeltag. Und fast hätte ich ihn auch wieder vergessen, wenn ich nicht letzte Woche in die Tageszeitung geschaut hätte:
Tagesspiegel vom 07.06.2008: Text zum Bild des Tages " - Nackter Protest: Splitternackt radeln hunderte Menschen durch das Zentrum von Madrid, um für mehr Sicherheit für Radfahrer im Straßenverkehr zu demonstrieren. Die Kundgebung steht unter dem Motto "Nackt im Angesicht des Verkehrs, Gerechtigkeit auf der Straße". Autos verstopften die Straßen und machten sie zu "feindlichen und gefährlichen Orten", erklären die Organisatoren auf ihrer Website. Die nackten Radler machen sich für ein Stadtmodell stark, "in dem die Menschen ihren Raum zurückerobern können", vor allem dank des Fahrrads, "einem ökologischen, gesunden und amüsanten" Verkehrsmittel." - In London sollen 700, in Madrid 300 und in Paris etwa 100 Nacktradler unterwegs gewesen sein, von denen jedoch fünf wegen Exhibitionismus festgenommen wurden. In Wien wurden am Eröffnungstag der Fußball-EM 30 nackte Radler gesehen. Gab es auch in Deutschland politisch motivierte Nacktradler an diesem Tag? (Ich habe nichts davon bemerkt. Auch nicht in Form etwaiger Mandate.)
Eine juristische Aktualität gewinnt der Nacktradeltag dadurch, dass für den 19. Juli 2008 ein erneuter Nacktradeltag angekündigt ist -unter der Bezeichnung Karlsruher Nachtradtour 2008. Es wird interessant sein, zu verfolgen, ob er wiederum verwaltungsrechtlich untersagt werden wird und mit welcher Begründung. Auflagen bei Nacktradeltagen sind international nicht ungewöhnlich, so wurde bei m neuseeländischen Nacktradeltag zuletzt besonders auf die Einhaltung der Helmpflicht geachtet.
Der Blick zurück (unser Artikel von 2007):
"Im von gutem Wetter geplagten Baden sollte im Juni 2005 eine "Nacktradel-Aktion" mit maximal 12 - offenbar nackten - Teilnehmern stattfinden, die auf dem Rheindamm von Iffezheim bis zur Grenze des schönen Landkreises Rastatt und wieder zurück radeln wollten.
Die Nacktheit sei eine "zweckdienliche und gesellschaftsfähige Kleidung", sie wollen "gegen das Verstecken von Körpern in blickdichten und gebührenpflichtigen Ghettos eintreten", so der Veranstalter. (Allein daran erkennt man das saisonale Problem. In Berlin empfand man im kühlen Sommer 2007 die Nacktheit wahrscheinlich nur sehr selten als "zweckdienlich". Derzeit ist die "Gebührenpflicht der Kleidung" sicher ein Aspekt, den man zumindest in der Hauptstadt gerne in Kauf nimmt.).
Nun, das Landratsamt der Stadt Raststatt verbot die Aktion. Ein Eilantrag des Veranstalters beim Verwaltungsgericht Karlsruhe scheiterte: Die "Nacktradel-Aktion" belästige die Allgemeinheit und sei daher zu echt verboten. Auch die Möglichkeit wegzuschauen verhindere nicht, dass die Aktion "grob ungehörig" sei. Eine extreme Sexualmoral könne zwar nicht Maß aller Dinge ein, da die Aktion aber von einer Mehrheit missbilligt werde, müssten die Interessen Nacktradler zurücktreten (VG Karlsruhe, 02.06.2005 - 6 K 1058/05).
Sie fragen nach der gesetzlichen Grundlage?
OWiG §118
Sie fragen sich, wen´s interessiert?
Nun: im letzten Frühsommer - bei ähnlichem Wetter wie heute - erkundigte sich ein Radiosender beim Autor dieses Beitrages, ob man nackt Autofahren dürfe. Da liegt es doch nahe, auch andere Verkehrsteilnehmer rechtzeitig auf den nächsten, hoffentlich doch kommenden Sommer vorzubereiten."