Wie bereits mehrfach berichtet, kommt es im Zuge der Filesharing Abmahnungen immer wieder zu fatalen strafrechtlichen Ermittlungsverfahren, die für die Betroffenen nicht nur unangenehm sind, sondern auch erhebliche Konsequenzen haben können. Umso erfreulicher ist die Tatsache, dass immer mehr Staatsanwaltschaften die Rechtsauffassung des Verfassers teilen und die Strafverfahren nach einer entsprechenden Prüfung und Argumentation einstellen und zwar ohne Auflage.
Eine Instrumentalisierung der Staatsanwaltschaften durch die Musik- und Filmindustrie wird so wenigstens teilweise eingedämmt.
Rechtsanwalt K.Gulden, LL.M.
Medienrecht mainz
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