Betrunken auf dem Fahrrad – was droht?

Strafrecht und Justizvollzug
13.10.2013480 Mal gelesen
Auch eine Trunkenheitsfahrt mit dem Rad kann böse Folgen haben. Lassen Sie sich im Zweifel anwaltlich beraten.

Auch eine Trunkenheitsfahrt mit dem Fahrrad kann zur Entziehung der Fahrerlaubnis führen, dies ist nicht allgemein bekannt. Sollte ein Radfahrer mit mehr als 1,6 Promille auf dem Rad erwischt werden, so ist eine Entziehung der Fahrerlaubnis dann möglich, wenn die Gefahr besteht, dass er in der Zukunft auch unter Alkoholeinfluss ein Kraftfahrzeug führen wird.

Eine solche Entscheidung wurde durch das Bundesverwaltungsgericht im Falle eines Mannes getroffen, der betrunken Rad gefahren war. Zwei medizinisch-psychologische Gutachten hatten ergeben, dass der Mann nicht zwischen Alkoholkonsum und dem Führen von Fahrzeugen trennen konnte. Die Klage des Mannes gegen die Entziehung der Fahrerlaubnis durch die Fahrerlaubnis hatte keinen Erfolg.

Grundsätzlich ist es so, dass ein Radfahrer ab 1,6 Promille als absolut fahruntüchtig gilt. Wird er mit diesem Alkoholisierungsgrad von der Polizei erwischt, so droht eine Verurteilung wegen Trunkenheit im Verkehr.

Daneben ist damit zu rechnen, dass die Fahrerlaubnisbehörde über die Trunkenheitsfahrt informiert wird und diese ein medizinisch-psychologisches Gutachten (MPU) anordnen. Wird ein solches Gutachten nicht innerhalb der gesetzten Frist beigebracht, so wird die Behörde aus diesem Umstand auf die mangelnde Eignung zum Führen von Kraftfahrzeugen schließen und die Fahrerlaubnis entziehen. Dies passiert natürlich auch dann, wenn ein entsprechend negatives Gutachten eingereicht wird.

Wer als Radfahrer einer Trunkenheitsfahrt verdächtig wird, sollte sich anwaltlich beraten lassen. Der Rechtsanwalt wird zunächst Akteneinsicht nehmen und dann mit dem Mandanten dann das weitere Vorgehen besprechen.

Ihre

Alexandra Braun

Rechtsanwältin/Strafverteidigerin

Beim Schlump 58

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