Drogentest und Führerscheinentzug oder Fahrverbot? Mohnkuchen mit Vorsicht genießen!

Strafrecht und Justizvollzug
10.04.20121176 Mal gelesen
Ob Mohnbrötchen, Mohnkuchen oder Mohngebäck, all dies gilt es nunmehr mit Vorsicht zu genießen! Hier drohen positive Befunde beim BTM-Test.

Studien und Tests belegen, dass der Samen der Mohnpflanze so viel Opium enthält, dass ein Betäubungsmitteltest positiv ausfallen kann. Zwar ist davon auszugehen, dass Mohn weder süchtig macht noch berauschende Wirkung entfaltet, jedoch können gerade Autofahrer, andere Verkehrsteilnehmer und Jobsuchende unwissend zum Opfer werden.

Bereits geringe Mengen der berühmten Zutat können zu positiven Morphin- und Codein- Ergebnissen bei einer Urinuntersuchung führen. Dies sei gerade auf die heutzutage verfeinerten Testmethoden zurückzuführen, so dass ein Kaffeekränzchen schnell auf der Polizeiwache enden kann. Zu unterschätzen sei auch nicht die langanhaltende Wirkung des Opiums. Wissenschafter bewiesen an Hand von Testpersonen, die gewöhnlichen Mohnkuchen zu sich nahmen, dass eine erhöhte Morphinkonzentration noch nach zwei Tagen unproblematisch im Urin feststellbar ist. Erst nach fünf Tagen war die Konzentration so sehr abgeschwächt, dass ein Nachweis nicht mehr möglich war. Zudem führten auch Blutuntersuchungen zu positiven Befunden. Lediglich Haaruntersuchungen fielen stets negativ aus.

Am problematischesten ist jedoch die Auswertung eines solchen Ergebnisses, da keine Unterscheidungsmerkmale existieren, die feststellen können, ob die erhöhte Morphinkonzentration auf ein Mohnkonsum oder doch auf ein Heroinkonsum zurückzuführen ist. Gewissheit bringt hier nur eine gezielte Begleitstoffsuche.

Deshalb sei es gerade Autofahrern und abstinenten Drogenkonsumenten, die vor einer Fahreignungsprüfung oder einer Drogenüberprüfung stehen, zu raten den Verzehr von Mohn mit Vorsicht zu genießen!

Hinweis:
Bitte beachten Sie, dass das oben geschilderte Urteil nicht verallgemeinerungsfähig ist. Vielmehr bedarf es einer genauen Prüfung des Einzelfalls, ob sich Ihr eigener Sachverhalt genau mit dem oben geschilderten Anwendungsfall deckt. Für diesbezügliche Rückfragen stehen wir Ihnen selbstverständlich gerne zur Verfügung. Zudem übernimmt in der Regel eine Rechtsschutzversicherung alle Anwaltskosten und auch die Verfahrenskosten eines Rechtsstreits. Wir informieren Sie auf jeden Fall gern im Voraus zu allen anfallenden Kosten.

Der Autor Sven Skana ist Fachanwalt für Verkehrsrecht, Spezialist für Verkehrs-Unfallrecht sowie Spezialist für Führerscheinangelegenheiten im Betäubungsmittelrecht. Er ist Partner in der Kanzlei Johlige, Skana & Partner in Berlin, Kurfürstendamm 173-174, 10 707 Berlin, Tel: 030/886 81 505.