Auslöser für die Messung bei dem so genannten Einseitensensor ist ein Helligkeitsunterschied in der unmittelbaren Umgebung der passiven Sensoren. Im Rahmen dieser Messung erfolgt zunächst eine vorläufige Messung und noch weitere, z.B. eine so genannte Triggermessung, und sodann in einem dritten Schritt eine Korrelationsrechnung die zum endgültigen Wert maximal in einer Höhe von weniger als 2 % abweichen darf.
Gemäß Seite 43 der Bedienungsanweisung zum Einseitensensorgerät kann ein so genannter "vorauslaufender Schatten" eine Messung auslösen. Dabei ist insbesondere auf die Lichtverhältnisse der Umgebung (beispielsweise Tageslicht, starke Sonneneinstrahlung, Bewölkungsgrad etc.) zu achten.
Gemäß der Bedienungsanleitung soll eine solche Messung auswertbar sein, wenn sich nur ein Fahrzeug in der Nähe der so genannten Fotolinie aufhält.
Durch die frühzeitige Fotoauslösung mittels des so genannten voraus laufenden Schattens kann aber die Messstrecke verlängert sein, so dass ein verfälschtes Messergebnis dem jeweiligen Verfahren zu Grunde liegt.
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