OWi: Probleme mit dem Einseitensensor (ES 1.0 und 3.0)

Strafrecht und Justizvollzug
08.09.20111692 Mal gelesen
Fehlerhafte Einrichtung der Messstelle und deren Folgen

Das Gerät besteht im wesentlichen aus einem Sensorkopf mit optischen Helligkeitssensoren. Es werden also keine Lichtschranken durchfahren. Die Sensorköpfe messen vielmehr die Helligkeitsveränderungen, wenn ein Fahrzeug in den Messbereich einfährt.

Drei von fünf Sensoren stehen rechtwinklig zum Fahrbahnrichtungsverlauf, während die beiden anderen dazu schräg versetzt stehen.

Die Messung basiert auf einer Weg-Zeit-Messung (Geschwindigkeit = Weg/Zeit). Die Messung erfolgt, wenn ein Fahrzeug den Bereich des ersten Sensorkopfs erreicht. Die Messebasis beträgt 500 mm. Die schräg stehenden Sensorköpfe, deren optische Achse um jeweils ca. 0,4° in Richtung des mittleren Sensors schräg gestellt ist, dient der Abstandsmessung des Fahrzeugs zum Sensor.

Ein Geschwindigkeitsmesswert er wird nur dann als gültig gewertet, wenn folgende Bedingungen erfüllt sind (vgl. auch: Löhle in: Beck/Löhle, Fehlerquellen bei polizeilichen Messverfahren, 9. Auflage):

 

- Einhaltung der Reihenfolge bei der Sensortriggerung

- kein überschreiten verschiedener Parameter der Korrelationsrechnung

- das Fahrzeug fährt innerhalb des Abstands Bereich von 0 m bis 18 m.

 

Bei der Einrichtung der Messstelle muss zunächst ein so genannter Fotolinien-Test dokumentiert werden. Die so genannte Fotolinie kann durch Aufstellen von Pylonen (sog. Lübecker Hütchen) dokumentiert werden. Dabei ist allerdings gem. der Bedienungsanleitung zum Messgerät darauf zu achten, dass auf dem Foto die Auflagepunkte der Pylonen auf der Straße sichtbar sein müssen.

 

Immer wieder zeigt sich aber, dass diese einfache Regel nicht beachtet wird, so dass im Nachgang festgestellt werden kann, dass die Messung nicht ordnungsgemäß und somit nicht standardisiert durchgeführt worden ist.

Dies führt häufig bereits zur Einstellung des Verfahrens gemäß § 47 OWiG.

 

Sollten Sie Fragen zur Messung mit dem so genannten Einseitensensor haben, sprechen Sie uns an:

 

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Rechtsanwalt Kirchmann ist spezialisiert auf die Verteidigung in Bußgeldsachen. Der Einseitensensor und seine Probleme begleiten ihn seit mehreren Jahren.

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