Sozialhilferecht

Sozialhilferecht

Die Sozialhilfe in Deutschland, gesetzlich geregelt im ist eine staatliche Sozialleistung im System der sozialen Sicherheit mit der Funktion einer Grundsicherung. Sozialhilfe kommt als Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung für solche Personen in Betracht, die wegen Alters oder wegen voller Erwerbsminderung nicht erwerbsfähig sind. Sozialhilfe setzt ein, sobald dem Träger der Sozialhilfe bekannt wird, dass die Voraussetzungen für die Leistung vorliegen (§ 18 SGB XII). Dieses „Bekanntwerden“ kann z. B. durch einen Telefonanruf durch den Betroffenen oder durch dritte Personen geschehen.

Fachartikel zum Thema: Sozialhilferecht