Schweizer Recht

Schweizer Recht

Das Rechtssystem der Schweiz gleich dem Deutschen in seinem groben Aufbau (Bundesstaatsprinzip). Auch die Schweiz verfügt über ein Bundesrecht und eine Bundesverfassung, sowie den Verfassungen und Rechtsvorschriften der einzelnen Kantone. Die wichtigsten Partialrevisionen der Verfassung von 1874 waren der Ausbau direkter Demokratie, des Rechts- und Sozialstaates und das Stimmrecht für Frauen. Verschiedene Ansätze einer Totalrevision erwiesen sich als politisch nicht durchsetzbar, obwohl die Verfassung der vielen Revisionen wegen mittlerweile überfrachtet und schwer lesbar geworden war. Erst 1996 legte der Bundesrat den Entwurf einer Totalrevision vor, der schließlich am 1. Januar 2000 in Kraft trat. Inhaltliche Neuerungen brachte die neue Verfassung kaum, sondern systematisierte und glättete eher die bestehenden Verfassungsregelungen.

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