Argentinien - Anleihen: Bundesverfassungsgericht entscheidet zugunsten der Anleger

Schulrecht
23.08.20071056 Mal gelesen

Kapitalanleger, die Inhaberschuldverschreibungen der Republik Argentinien (sog. "Argentinien - Anleihen") bei Ihrer Hausbank erworben und in der Folgezeit massive Kursverluste erlitten haben, können sich jetzt berechtigte Hoffnungen auf die erfolgrecihe Durchsetzung ihrer Ansprüche vor Gericht machen.

Zunächst hatten mehrere Anleger vor dem LG und dem OLG Frankfurt a.M. geklagt. Zwar gab Ihnen das Gericht in der Sache Recht. Weil sich die Republik Argentininen aber auf den "Staatsnotsand" berief, setzte das OLG Frankfurt die Entscheidungen aus und legte dem Bundesverfassungsgericht (BVerfG) die Fälle zur Beantwortung völker- und verfassungsrechtlicher Fragen vor.

Mit Urteil des BVerfG vom 8. Mai 2007 kam das Gericht zu dem Ergebnis, dass keine allgemeine Regel des Völkerrechts feststellbar ist, die einen Staat gegenüber Privatpersonen berechtigt, die Erfüllung privater Zahlungsansprüche unter Berufung auf den wegen Zahlungsunfähigkeit erklärten Stattsnotstand zu verweigern.

Somit steht der Durchsetzung der Ansprüche gegen die Republik Argentinien jetzt nichts mehr im Wege.

Ich rate Ihnen jedoch dringend, ihre Ansprüche jetzt prüfen zu lassen, da ansonsten die Verjährung droht. 

Die Kanzlei Lederer & Partner vertritt mehrere Anleger bereits vor dem LG Frankfurt und verfügt somit über die notwendige Erfahrung zur Durchsetzung ihrer Ansprüche.

Gerne prüfe ich übrigens auch, welche Ansprüche Ihnen gegen ihre Hausbank zu stehen - denn im Rahmen des Vertriebs der "Argeninien - Anleihen" muss auch die Bank haften, wenn sie einen Anleger falsch beraten hat. Diesbezüglich stellte das OLG Nürnberg bereits in seiner Entscheidung vom 19.12.2001 fest, dass die Bank stets auf die Risiken bei der Anlage eines Wertpapiers hinweisen und dabei umfangreiche Aufklärungsarbeit leisten muss. Da die Bank dies in dem durch das OLG Nürnberg entschiedenen Fall nicht getan hat, musste sie dem Anleger das investierte Geld und die entgangenen Zinsen zurück bezahlen.

Gerne können sie bei mir ein Beratungsgespräch zur Prüfung ihrer Ansprüche im Bereich des Anlegerschutzes prüfen lassen. Vertrauen Sie auf unsere langjährige Erfahrung und auf unser Expertenwissen!

RA Maximilian Koch