Sprinter von Daimler von verpflichtendem Rückruf bedroht?

Schadensersatzrecht
07.10.201953 Mal gelesen
Das Kraftfahrtbundesamt (KBA) hat ein neues Verfahren wegen des Verdachts auf eine weitere „unzulässige Abschaltvorrichtung“ im Sprinter von Mercedes eröffnet.

Der Dieselskandal bei Daimler weitet sich möglicherweise auf das Transporter-Modell "Sprinter" mit dem Motor OM 651 (Euro 5) aus. Wie unter bild.de aktuell berichtet wird, hat das Kraftfahrtbundesamt (KBA) ein neues Verfahren wegen des Verdachts auf eine weitere "unzulässige Abschaltvorrichtung" eröffnet. Das Kraftfahrtbundesamt soll Daimler bei dem Transporter "Sprinter" vorwerfen, dass die sogenannte "Kühlmittel-Solltemperatur-Regelung" dafür sorgt, dass der Grenzwert für Stickoxide von 180 Milligramm pro Kilometer nur auf dem gesetzlichen Prüfstand eingehalten wird.

Laut dem Bericht hat Daimler bis zum kommenden Freitag Zeit, sich zu verteidigen. Es wäre jedoch mit hoher Wahrscheinlichkeit zu erwarten, dass das Kraftfahrtbundesamt auch hier einen Zwangsrückruf anordnet, da das KBA bereits in diesem Frühjahr bei einer ähnlichen technischen Funktion einen zwangsweisen Rückruf für 60.000 Geländewagen (GLK) angeordnet hatte. Der Bild am Sonntag liegen Informationen vor, dass von den Sprintern, die noch bis 2016 produziert wurden, rund 260.000 Fahrzeuge in Europa betroffen sind. So stiege die Zahl der gerügten Diesel-Fahrzeuge bei Daimler auf über eine Million.

HAHN Rechtsanwälte rät: Diejenigen, die einen Sprinter mit dem Motor OM 651 (Euro 5) besitzen, sollten jetzt schon mögliche Schadensersatzansprüche gegen die Daimler AG prüfen lassen. HAHN bietet einen unverbindlichen und kostenfreien Erstcheck an und berechnet vorab den möglichen Anspruch auf Schadensersatz. HAHN Rechtsanwälte vertritt im Rahmen des Abgasskandals bundesweit mehr als 3.000 Betroffene. Zahlreiche Schadensersatzklagen aufgrund von illegalen Abschalteinrichtungen in Dieselfahrzeugen konnten bereits gewonnen werden. Die Kläger erhalten dabei vom Grundsatz her den Kaufpreis erstattet und geben das manipulierte Fahrzeug an den Hersteller zurück.