VW Abgasskandal: Schadensersatz ohne Abzug einer Nutzungsentschädigung

Spread Ladder Swap und das BGH-Urteil XI ZR 33/10
14.05.201951 Mal gelesen
Das Landgericht Halle sieht VW im Abgasskandal nicht nur in der Schadensersatzpflicht. Es spricht Volkswagen auch den Anspruch auf einen Nutzungsersatz für die gefahrenen Kilometer ab.

Das Landgericht Halle sieht VW im Abgasskandal nicht nur in der Schadensersatzpflicht. Es spricht Volkswagen auch den Anspruch auf einen Nutzungsersatz für die gefahrenen Kilometer ab. Dadurch würde VW "unbillig entlastet", entschied das LG Halle mit Urteil vom 12. Februar 2019 (Az.: 5 O 109/18).

Das Landgericht Augsburg hatte bereits entschieden, dass VW aufgrund der Abgasmanipulationen keinen Anspruch auf einen Wertersatz habe. Dieser Auffassung ist nun auch das Landgericht Halle gefolgt. Das Gericht erklärte, VW habe Millionen Käufer durch den heimlichen Einbau einer unzulässigen Abschalteinrichtung bewusst in sittenwidriger Art und Weise über Jahre hinweg aus Gründen der Kostensenkung und Gewinnmaximierung getäuscht. Durch die Anrechnung eines Nutzungsersatzes würde VW unbillig entlastet.

Konkret ging es um die Klage einer Käuferin, die im Mai 2015 einen VW Caddy gebraucht gekauft und nach Bekanntwerden der Abgasmanipulationen auf Rückabwicklung des Kaufvertrags geklagt hatte. Das LG Halle gab der Klage statt. VW muss den Caddy zurücknehmen und den Kaufpreis ohne Anrechnung einer Nutzungsentschädigung erstatten. Das bedeutet, dass die Klägerin für die rund 53.000 Kilometer, die sie mit dem Caddy gefahren ist, keinen Wertersatz leisten muss.

Es liegen inzwischen zahlreiche Urteile verschiedener Landgerichte vor, die VW im Abgasskandal für schadensersatzpflichtig halten. Allerdings müssen sich die geschädigten Käufer in der Regel einen Nutzungsersatz gefallen lassen. "Die Urteile der Landgerichte Augsburg und Halle stechen heraus, weil VW der Anspruch auf einen Nutzungsersatz abgesprochen wird. Es ist nur konsequent, dass VW für den durch die Abgasmanipulationen angerichteten Schaden auch vollumfänglich geradestehen und nicht durch die Anrechnung eines Nutzungsersatzes entlastet werden soll", sagt Rechtsanwalt Joachim Cäsar-Preller aus Wiesbaden.

Im Abgasskandal stellen sich die Gerichte zunehmend und konsequent auf die Seite der Verbraucher. "Von dieser Entwicklung können die geschädigten Käufer profitieren und ihre Schadensersatzansprüche gegen VW geltend machen. Die Ansprüche sind in den meisten Fällen noch nicht verjährt", so Rechtsanwalt Cäsar-Preller.

 

Mehr Informationen: http://www.caesar-preller.de/abgasskandal-2/

 

Kanzleiprofil:

Seit mehr als 20 Jahren betreuen wir unsere Mandanten bundesweit in fast allen Rechtsgebieten, wobei wir großen Wert auf den persönlichen Kontakt legen. Nur durch den intensiven Austausch mit dem Mandanten, kann ein ergebnisorientiertes Arbeiten stattfinden. Dies ermöglicht die Größe der Kanzlei, die einen umfassenden Service bei gleichzeitiger individueller Betreuung sicherstellt.

Und zwar nicht nur in Wiesbaden, sondern darüber hinaus auch in unseren Sprechstundenorten: Berlin, Hamburg, Köln, Stuttgart, München, Bad Harzburg, Puerto de la Cruz (Teneriffa) und Lugano (Schweiz).

 

Rechtsanwalt Joachim Cäsar-Preller

Villa Justitia, Uhlandstraße 4
65189 Wiesbaden

Telefon: (06 11) 4 50 23-0
Telefax: (06 11) 4 50 23-17

E-Mail: kanzlei@caesar-preller.de

www.caesar-preller.de