LG Koblenz: Käufer eines VW Tiguan mit manipulierten Abgaswerten hat Anspruch auf Schadensersatz

Rechtsanwalt Christof Bernhardt
26.03.201966 Mal gelesen
Schadensersatzansprüche gegen VW im Abgasskandal sind noch nicht verjährt und können nach wie vor geltend gemacht werden.

Schadensersatzansprüche gegen VW im Abgasskandal sind noch nicht verjährt und können nach wie vor geltend gemacht werden. "Die Chancen, Ansprüche gegen VW durchzusetzen werden immer besser, wie inzwischen eine Fülle von Urteilen oder auch Hinweisbeschlüssen zeigt", sagt Rechtsanwalt Christof Bernhardt von der Kanzlei Cäsar-Preller in Wiesbaden.

So sprach beispielsweise das Landgericht Koblenz mit Urteil vom 27. Februar 2019 einem VW-Fahrer Schadensersatz aufgrund von Abgasmanipulationen zu (Az.: 15 O 331/17). Der Kläger hatte 2013 einen VW Tiguan 2,0 Liter TDI gekauft. In dem Fahrzeug ist der von Abgasmanipulationen betroffene Dieselmotor des Typs EA 189 verbaut. Als der Dieselskandal aufflog, klagte der Mann auf Schadensersatz, weil er das Fahrzeug nicht gekauft hätte, wenn ihm bekannt gewesen wäre, dass die Emissionswerte manipuliert worden waren.

Das LG Koblenz gab dem Kläger recht. VW habe ihn durch die Abgasmanipulationen vorsätzlich sittenwidrig geschädigt und sei daher zum Schadensersatz verpflichtet. Volkswagen habe aus Profitstreben die Abgasmanipulationen bei einer Vielzahl von Fahrzeugen vorgenommen und verschwiegen. Dadurch habe VW die Kunden bewusst getäuscht und benachteiligt, so das LG Koblenz.

VW habe sich durch dieses Verhalten schadensersatzpflichtig gemacht. Der Kläger kann den Tiguan zurückgeben und erhält den Kaufpreis erstattet. Für die gefahrenen Kilometer muss er sich allerdings einen Nutzungsersatz anrechnen lassen. Ersatzfähig seien aber auch die angefallenen Kreditkosten, die nach Feststellung des Gerichts im unmittelbaren Zusammenhang mit dem Abschluss des Kaufvertrags standen.

"Das Urteil des Landgerichts Koblenz reiht sich in eine lange Liste von verbraucherfreundlichen Entscheidungen im Dieselskandal ein. Die Rechtsprechung der Landesgerichte wurde kürzlich noch durch Hinweise der Oberlandesgerichte Köln und Karlsruhe, dass sie VW im Abgasskandal für schadensersatzpflichtig halten, gestärkt. Die Aussichten Schadensersatzansprüche durchzusetzen, sind dadurch noch weiter gestiegen. Forderungen gegen VW können auch noch bis Jahresende geltend gemacht werden und sind noch nicht verjährt", erklärt Rechtsanwalt Bernhardt.

Die Kanzlei Cäsar-Preller prüft kostenlos und unverbindlich, ob ein Schadensersatzanspruch entstanden ist.

 

Mehr Informationen: http://www.caesar-preller.de/abgasskandal-2/

 

Kanzleiprofil:

Seit mehr als 20 Jahren betreuen wir unsere Mandanten bundesweit in fast allen Rechtsgebieten, wobei wir großen Wert auf den persönlichen Kontakt legen. Nur durch den intensiven Austausch mit dem Mandanten, kann ein ergebnisorientiertes Arbeiten stattfinden. Dies ermöglicht die Größe der Kanzlei, die einen umfassenden Service bei gleichzeitiger individueller Betreuung sicherstellt.

Und zwar nicht nur in Wiesbaden, sondern darüber hinaus auch in unseren Sprechstundenorten: Berlin, Hamburg, Köln, Stuttgart, München, Bad Harzburg, Puerto de la Cruz (Teneriffa) und Lugano (Schweiz).

 

Rechtsanwalt Christof Bernhardt

Kanzlei Cäsar-Preller

Villa Justitia, Uhlandstraße 4
65189 Wiesbaden

Telefon: (06 11) 4 50 23-0
Telefax: (06 11) 4 50 23-17

E-Mail: kanzlei@caesar-preller.de

www.caesar-preller.de