VW Abgasskandal: OLG Hamburg sieht Anspruch auf Lieferung eines Neuwagens

Spread Ladder Swap und das BGH-Urteil XI ZR 33/10
04.12.201883 Mal gelesen
Im VW-Abgasskandal darf sich der Käufer eines VW Tiguan berechtigte Hoffnung auf die Lieferung eines nagelneuen Tiguan machen. Mit Hinweis vom 26.10.2018 hat das Hanseatische Oberlandesgericht Hamburg angekündigt, dass es einer entsprechen Klage auf Neulieferung stattgeben möchte (Az.: 4 U 97/17).

Im VW-Abgasskandal darf sich der Käufer eines VW Tiguan berechtigte Hoffnung auf die Lieferung eines nagelneuen Tiguan machen. Mit Hinweis vom 26. Oktober 2018 hat das Hanseatische Oberlandesgericht Hamburg angekündigt, dass es einer entsprechen Klage auf Neulieferung stattgeben möchte (Az.: 4 U 97/17).

Klagen gegen VW haben im Abgasskandal gute Erfolgsaussichten, wie die Urteile zahlreicher Gerichte bestätigen. Zumeist geht es in den Klagen um die Rückabwicklung des Kaufvertrags. Hin und wieder verlangt der Kläger aber auch die Neulieferung eines mangelfreien Fahrzeugs. Eine solche Klage ist in zweiter Instanz vor dem OLG Hamburg gelandet und das OLG möchte dieser Klage offenbar stattgeben.

In dem zu Grunde liegenden Fall hatte der Kläger im Jahr 2014 einen VW Tiguan TDI neu gekauft. Als sich herausstellte, dass das Fahrzeug vom Abgasskandal betroffen ist, verlangte er die Neulieferung eines Pkw aus der aktuellen Serienproduktion. Die Klage scheiterte in erster Instanz, weil das Landgericht Hamburg eine Nachlieferung nicht für möglich hält, da der Tiguan des Klägers inzwischen nicht mehr gebaut wird und das Nachfolgemodell doch erhebliche Unterschiede zu diesem Modell aufweise.

Das OLG Hamburg beurteilt den Sachverhalt offenbar anders. Es hält zunächst fest, dass an dem VW Tiguan des Klägers durch die Abgasmanipulationen ein Mangel besteht. Obwohl das entsprechende Modell nicht mehr gebaut wird, hält das OLG die Nachlieferung eines neuen Tiguan nicht für unmöglich, da die Veränderungen zum Vorgängermodell nicht so gravierend seien. Die Änderungen führten nicht dazu, dass bei dem aktuellen Tiguan von einer neuen Gattung auszugehen sei, so dass der Anspruch auf eine Nachlieferung bestehen kann, so das OLG, das die Parteien ermunterte, eine einvernehmliche Lösung zu finden.

In einem ähnlichen Fall hatte das Landgericht Hamburg bereits entschieden, dass dem Anspruch auf Lieferung eines Neuwagens nicht entgegenstehe, wenn das Modell nicht mehr gebaut werde. Dann bestehe ein Anspruch auf Lieferung des Nachfolgemodells, ohne dass der Kunde einen Wertersatz schulde (Az.: 329 O 105/17).

"Grundsätzlich bestehen gute Chancen, im Abgasskandal Ansprüche gegen VW durchsetzen zu können. Allerdings müssen die geschädigten Kunden handeln, da zum Jahresende die Verjährung der Ansprüche gegen VW droht", erklärt Rechtsanwalt Joachim Cäsar-Preller aus Wiesbaden.

Die Kanzlei Cäsar-Preller prüft kostenlos und unverbindlich, ob ein Schadensersatzanspruch entstanden ist.

 

Mehr Informationen: http://www.caesar-preller.de/abgasskandal-2/

 

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