BMW kommt im Abgasskandal offenbar mit Bußgeld davon

Rechtsanwalt Christof Bernhardt
01.11.201884 Mal gelesen
BMW kommt im Abgasskandal offenbar mit einem Bußgeld davon. Der Konzern hatte im Februar gegenüber dem Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) eingeräumt, bei den Modellen 750xd und M550xd unzulässige Abschalteinrichtungen verbaut zu haben. Dies sei allerdings aus Versehen geschehen.

Nach umfangreichen Durchsuchungen bei BMW im März und Ermittlungen der Staatsanwaltschaft München wegen des Verdachts der Verwendung unzulässiger Abschalteinrichtungen, haben sich offenbar keine weiteren Anhaltspunkte für bewusste Abgasmanipulationen ergeben. Es könnten sogar nur 7.600 Fahrzeuge betroffen sein und nicht wie ursprünglich befürchtet mehr als 11.000 Fahrzeuge, berichtetet die Süddeutsche Zeitung. Daher könnte BMW mit einem vergleichsweise niedrigen Bußgeld davonkommen. Allerdings sind die staatsanwaltlichen Ermittlungen auch noch nicht abgeschlossen und dauern voraussichtlich bis Ende des Jahres an.

Für BMW-Käufer ist es natürlich erfreulich, wenn sich bewahrheitet, dass die Abgaswerte bei ihren Fahrzeugen nicht bewusst manipuliert wurden. Dennoch haben auch die Fahrer von BMW-Dieselfahrzeugen mit dem Wertverlust ihrer Pkw und drohenden Fahrverboten zu kämpfen. "Der Abgasskandal geht an keinem Dieselfahrer spurlos vorbei. Selbst dann nicht, wenn sein Fahrzeug überhaupt nicht von Abgasmanipulationen betroffen ist. Der Ausweg aus diesem Dilemma kann der Widerruf der Autofinanzierung sein", erklärt Rechtsanwalt Christof Bernhardt von der Kanzlei Cäsar-Preller in Wiesbaden.

Beim Widerruf einer Autofinanzierung ist es vollkommen unerheblich, ob bei dem Fahrzeug Abgaswerte manipuliert wurden oder ob es von einem Diesel- oder Benzinmotor angetrieben wird. Voraussetzung für den Widerruf ist, dass die finanzierende Bank eine fehlerhafte Widerrufsbelehrung verwendet hat. Da bei zahlreichen Autofinanzierungen ein sog. verbundenes Geschäft vorliegt, wird durch den erfolgreichen Widerruf sowohl der Kreditvertrag als auch der Kaufvertrag rückabgewickelt. In der Praxis heißt das, dass der Verbraucher sein Auto an die Bank gibt und im Gegenzug seine bereits gezahlten Raten inklusive Anzahlung zurückerhält. Umstritten ist, ob die Bank für die gefahrenen Kilometer eine Nutzungsentschädigung einbehalten kann. Angesichts des Wertverlusts bei gebrauchten Dieselfahrzeugen dürfte sich der Widerruf in den meisten Fällen auch dann lohnen, wenn die Bank Anspruch auf einen Nutzungsersatz hat.

 

Mehr Informationen: http://www.caesar-preller.de/abgasskandal-2/

 

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