Widerrufsjoker bei Dieselfahrzeugen

Schadensersatzrecht
03.02.201834 Mal gelesen
Eine Vielzahl deutscher Verbraucher kauft ihr Auto mit Hilfe einer Finanzierung. Diese Autokredite stellen für den Hersteller ein lukratives Geschäftsmodell dar, denn für den erforderlichen Kredit ziehen die meisten namenhaften Hersteller häufig die hauseigenen Banken der Autokonzerne heran.

Eine Vielzahl deutscher Verbraucher kauft ihr Auto mit Hilfe einer Finanzierung. Diese Autokredite stellen für den Hersteller ein lukratives Geschäftsmodell dar, denn für den erforderlichen Kredit ziehen die meisten namenhaften Hersteller häufig die hauseigenen Banken der Autokonzerne heran. Dieses Geschäft ist jedoch nur bis zu demjenigen Zeitpunkt gewinnbringend, bis deutlich wird, dass die Darlehensverträge hinsichtlich der Widerrufsinformation gravierende Fehler aufweisen.

Genau das hat nun das Landgericht Berlin in Bezug auf die Widerrufsbelehrungen der VW Bank festgestellt (4 O 150/16). Aus dem Urteil geht deutlich hervor, dass die VW Bank unzureichend und fehlerhaft belehrt hat. Daraus ergibt sich die Zulässigkeit eines Widerrufes.

Im konkreten Fall kaufte der Kläger im Sommer 2014 einen VW Touran zu einem Kaufpreis von 22.800 ?. Einen Teilbetrag in Höhe von 8.000 ? zahlte er unmittelbar an das Autohaus. Den restlichen Kaufpreis von 14.800 ? finanzierte er über einen Darlehensvertrag, den er mit einer Bank des Herstellers und auf Vermittlung des Autohauses abschloss.

Mit Schreiben vom 30. März 2016 widerrief der Kläger seine Willenserklärung auf Abschluss des Darlehensvertrages und forderte die Bank unter Fristsetzung auf, den Vertrag rückabzuwickeln. Da die Bank dies ablehnte, erhob er Klage - mit Erfolg! Das Gericht gab der Klage statt.

Zur Begründung trug das Gericht vor, dass die Bank fehlerhafte Vertragsdokumente und Verbraucherinformationen verwendet und verbraucherschutzrechtliche Vorgaben missachtet habe. Da es sich bei der Darlehensaufnahme darüber hinaus um ein so genanntes verbundenes Geschäft handele, sei die VW-Bank laut Gericht nunmehr verpflichtet, das finanzierte Fahrzeug zurückzunehmen und sämtliche Raten dem Darlehensnehmer zurück zu erstatten.

 

Herr Rosenbusch-Bansi, Rechtsanwalt in der Kanzlei Cäsar-Preller, sowie Herr Rechtsanwalt Cäsar-Preller prüfen gerne, ob sich auch in der Widerrufsinformation Ihres Autokreditvertrages Fehler befinden.

Der erfolgreiche Widerruf des Autokreditvertrages sorgt letztlich - wie durch das angeführte Urteil des Landgerichts Berlins bestätigt - zu einer Rückabwicklung des Kreditvertrages und des Kaufvertrages. Bedeutsam ist dies für sämtliche Verträge, die nach dem 10.06.2010 abgeschlossen wurden. Wird der Widerruf erklärt, hat dies nunmehr zur Folge, dass Sie ihr Fahrzeug zurückgeben können. Dafür erhalten Sie Ihre Raten und die Anzahlung zurück und zwar abzüglich des Nutzungsersatzes. Das beinhaltet die Anteile für die Darlehenszinsen und unter Umständen ein Nutzungs-und Wertersatz für die gefahrenen Kilometer.

 

Rechtsanwalt Rosenbusch-Bansi zum Berliner Urteil: "Die Fehlerhaftigkeit der Belehrungen von VW-Bank, Ford-Bank und BMW-Bank steht für mich nach der Prüfung der Vertragswerke in vielen Fällen fest. Häufig ist die Option juristisch einfacher durchzusetzen als das Stellen eines Schadensersatzanspruches gegenüber dem Hersteller des betroffenen Dieselfahrzeugs. Wir empfehlen insbesondere Opfern des Dieselskandals, den Widerrufsjoker zu ziehen!"

Die Rechtsanwaltskanzlei Cäsar-Preller, welche auf das Bank-und Kapitalmarktrecht spezialisiert ist, hilft Ihnen gerne in dieser oder auch in anderen Rechtsfragen rund um den Verbraucherschutz.