Stilllegung von Schummel-Diesel

Stilllegung von Schummel-Diesel
27.11.2017173 Mal gelesen
Lange Zeit galt der Entzug der Betriebserlaubnis als eher unwahrscheinlich. Aus dieser Drohung ist bitterer Ernst geworden. Dem „Focus online“ liegt nun die erste Ordnungsverfügung des Landkreises Euskirchen vor. In dieser wird dem Halter der Betrieb des Dieselfahrzeugs ab sofort untersagt.

Aus der Drohung ist bitterer Ernst geworden !

Die Folgen des Abgas-Skandals weiten sich aus. Neben den drohenden Fahrverboten   in Innenstätten drohten den Besitzern von manipulierten Dieselfahrzeugen auch der Entzug der Betriebserlaubnis. Lange Zeit galt der Entzug der Betriebserlaubnis als eher unwahrscheinlich. Aus dieser Drohung ist bitterer Ernst geworden. Dem "Focus online" liegt nun die erste Ordnungsverfügung des Landkreises   Euskirchen   vor. In   dieser wird dem Halter der Betrieb des Dieselfahrzeugs ab sofort untersagt. Grund   dafür ist laut dem Landkreis ein "erheblicher technischer Mangel". Der Betroffene war Halter eines Dieselfahrzeuges mit einer manipulierten Abgasrückführung (AGR). Der Halter wurde vom Hersteller und vom Kraftfahrtbundesamt aufgefordert ein   sogenanntes Softwareupdate durchführen zu lassen. Dieser Aufforderung kam der   Halter nicht nach. Diese Entscheidung des Halters ist dabei durchaus nachvollziehbar, bedenkt man die möglichen und sehr häufig auftretenden Probleme nach einem Softwareupdate. Diese reichen von Leistungsabfall über erhöhten Kraftstoffverbrauch bis hin zum vollständigen Betriebsausfall des Fahrzeugs. Der Hersteller versucht hier die Folgen der Manipulation auf die Kunden abzuwälzen. Dies wollte der Halter wohl nicht mitmachen. Nun wird der Halter vor die Wahl gestellt: entweder das Auto bleibt stehen oder er lässt das Softwareupdate durchführen. Wobei von "vor die Wahl gestellt" nicht gesprochen werden kann. Das Auto bleibt entweder wegen der Ordnungsverfügung oder infolge des Softwareupdates stehen In beiden Fällen hat der Halter die Folgen der Verfehlungen des VW-Konzerns zu tragen.

Welche Ansprüche habe ich ?

Als Besitzer eines PKW mit einer manipulierten Abgasrückführung stehen Ihnen verschiedene Ansprüche zu. Diese reichen von einem Wertersatz infolge der Wertminderung des Fahrzeugs bis hin zu der vollständigen Rückabwicklung des Kaufvertrages. Welche Strategie für Sie die beste ist, hängt vom Alter des Fahrzeugs und den eigenen Präferenzen ab. Bei einer anwaltlichen Vertretung erhalten Sie ausführliche Informationen über die Vorzüge und Risiken der verschiedenen Möglichkeiten.

Ist eine Klage sinnvoll ?

Um diesen unvorhersehbaren Folgen vorzubeugen bleibt den betrogenen Kunden nur gegen den VW-Konzern vorzugehen. Dies kann auf verschiedene Weise erfolgen. Am erfolgversprechendsten ist eine Klage auf Rückabwicklung des Kaufvertrages. Hier wird der VW-Konzern zur Rückzahlung des Kaufpreises gegen Rücknahme des Autos verurteilt. Derzeit liegen mehr als 150 verbraucherfreundliche Urteile vor. Die Tendenz der Gerichte ist also durchaus positiv. Für die betrogenen Kunden ist diese Variante ein durchaus lohnenswerter Weg. Nicht nur, dass der Kunde sämtlichen Folgeproblemen des Softwareupdates aus dem Weg geht, auch besteht nach Rückgabe des Fahrzeugs keine Gefahr des Fahrverbots oder der Zwangsstilllegung.

Wo bekomme ich Hilfe ?

Die   Durchsetzung   der   Ansprüche   stellt   für   den   Laien   eine   oft   schwierige Herausforderung dar. Insbesondere die einzelnen juristischen Ansatzpunkte bereiten hier Probleme. Es wird daher dringend empfohlen professionelle Hilfe in Anspruch zu nehmen. Die Kosten einer anwaltlichen Vertretung werden zumeist von der Rechtschutzversicherung übernommen. Somit entstehen Ihnen keine Kosten. Die Verbraucherrechtskanzlei Werdermann / von   Rüden ist eine auf   die Rückabwicklung   von Kaufverträgen sogenannter Schummel-Diesel spezialisierte Kanzlei. Das freundliche und kompetente Team unterstützt auch Sie gerne bei der der Durchsetzung Ihrer Ansprüche. Vereinbaren Sie noch heute ein kostenloses Beratungsgespräch. Die Rechtsanwälte stehen Ihnen gern unter info@wvr-law.de  oder 030 / 200 590 770 zur Verfügung.