Schadensersatz wegen nicht erkannter Schwangerschaft

Schadensersatzrecht
10.08.201758 Mal gelesen
Vermutet man als Frau das Bestehen einer Schwangerschaft, so wird der erste Weg zum Gynäkologen führen. Egal ob man eine Schwangerschaft schon länger herbeisehnt oder dies gar nicht erwünscht ist, möchte man sich auf die Diagnose des Arztes verlassen können.

Vermutet man als Frau das Bestehen einer Schwangerschaft, so wird der erste Weg zum Gynäkologen führen. Egal ob man eine Schwangerschaft schon länger herbeisehnt oder dies gar nicht erwünscht ist, möchte man sich auf die Diagnose des Arztes verlassen können. Was ist allerdings, wenn der Arzt eine bestehende Schwangerschaft nicht erkennt, weil er lediglich eine Ultraschalluntersuchung durchführte aber keine Urin-oder Blutuntersuchung?

Mit solch einem Sachverhalt befasste sich das OLG Oldenburg in seinem Urteil vom 18.11-2014 (OLG Oldenburg - Az.5 U 108/24). Nach der Meinung der sich damit befassenden Richterinnen und Richter kann sich der Arzt im Falle einer unerkannten Schwangerschaft schadensersatzpflichtig machen. Allerdings hängt dies davon ab, ob ein beabsichtigter Schwangerschaftsabbruch der Patientin rechtmäßig gewesen wäre.

§218a Abs.1 StGB normiert die Möglichkeit eines Schwangerschaftsabbruchs im Rahmen einer Beratungs-und Fristenlösung. Hiernach ist ein Schwangerschaftsabbruch bis zur zwölften Schwangerschaftswoche möglich, sofern die Schwangere einen Abbruch verlangt und dem den Abbruch durchführenden Arzt durch eine Bescheinigung gemäß §219 Abs.2 S.2 StGB nachgewiesen wird, dass sich die Patientin mindestens drei Tage vor dem Eingriff hat beraten lassen.

Nach der Rechtsprechung des BGH ist allerdings eine solche Abtreibung gemäß §218a Abs.1 StGB nicht rechtmäßig sondern hat lediglich zur Folge, dass die Schwangere straflos eine an sich rechtlich nicht erlaubte Handlung vornehmen kann. Daher kann in einem solchen Fall bei Nichterkennens einer Schwangerschaft kein Schadensersatz verlangt werden.

Liegen allerdings medizinische oder kriminologische Gründe für einen geplanten Schwangerschaftsabbruch, beispielsweise nach einer Vergewaltigung vor, so macht sich der Arzt bei einer falschen Diagnose aufgrund fehlender Untersuchungen schadensersatzpflichtig.

Die Kanzlei Wiesbaden - Cäsar-Preller berät Sie gerne weiter in diesbezüglichen, aber auch in anderen Rechtsfragen.schaden