Ratgeber Schadenersatzrecht: Unfallneurose

Schadensersatzrecht
11.07.201710 Mal gelesen
Der Unfallgegner behauptet das Vorliegen einer Unfallneurose.

Frage:

Bei einem Verkehrsunfall erlitt ich ein HWS-Syndrom (Hals-Wirbel-Schleudertrauma). Seitdem leide ich über ein Jahr an qualvollen Schmerzen und bin für Haushalt und Kinderbetreuung auf fremde Hilfe angewiesen. An eine Berufstätigkeit ist wegen der Schmerzen nicht zu denken.

Die gegnerische Haftpflichtversicherung weigert sich, den mir dadurch entstandenen Schaden zu ersetzen. Sie behauptet, ich hätte eine Rentenneurose.

 

Antwort:

Der Einwand der Rentenneurose wird häufig erhoben, wenn aus einem geringfügigen Schadenereignis ein hoher Schaden geltend gemacht wird.

Der Gegner behauptet, der Unfall werde zum Anlass genommen, sich den Belastungen des Erwerbslebens zu entziehen. Der Geschädigte flüchte sich in die Rente, um nicht mehr arbeiten zu müssen.

Nach der Rechtsprechung sind an diesem Einwand strenge Anforderungen zu stellen. Grundsätzlich haftet der Unfallverursacher auch für die seelische Reaktion des Verletzten z. B. für auftretende Depression, unfallbedingte Wesensveränderung etc. Selbst bei einer neurotischen Fehlverarbeitung eines HWS-Schleudertraumas hat der Schädiger den gesamten Schaden zu ersetzen, auch wenn das Trauma zu einer langen, unter Umständen lebenslangen Arbeitsunfähigkeit führt, und nach dem Unfall zunächst nur kurzfristige Arbeitsunfähigkeit attestiert wurde.