Das Prozeßarbeitsverhältnis - Fluch oder Segen für den Arbeitgeber ?
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Wenn sich der Arbeitnehmer nach Ausspruch einer Kündigung gegen die Wirksamkeit der Kündigung durch eine Klage vor dem Arbeitsgericht wehrt, besteht für den Arbeitgeber regelmäßig das sog. Annahmeverzugsrisiko. Der Arbeitgeber muss nämlich im Falle dessen, dass er den Prozess verliert, dem Arbeitnehmer den gesamten Lohn, der bis dahin angefallen ist, nachzahlen, obwohl der Arbeitnehmer gar nicht gearbeitet hat.
Rechtsanwalt
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