Landgericht Hamburg verurteilt Steuerberater zu Schadensersatz wegen fehlerhafter Beratung bei einer Selbstanzeige wegen Steuerhinterziehung

Portugiesisches Recht
03.04.20064760 Mal gelesen

In einer Entscheidung des Landgerichts Hamburg wurde ein Steuerberater zur Zahlung eines Schadensersatzes in Höhe von 36.000, 00 EUR verurteilt, weil er den Kläger nicht ordnungsgemäß über die Folgen einer sog.  "verunglückten Selbstanzeige" aufgeklärt hatte. Der von Rechtsanwalt Kroll vertretene Kläger hatte auf Auslandskonten Gelder ohne Kenntnis der Steuerbehörden angelegt. Die Bank wurde 1998 von der Steuerfahndung durchsucht. Dabei nahm die Steuerfahndung Unterlagen in Besitz, die auch die Auslandskonten des Klägers betrafen. Der Kläger suchte daraufhin seinen Steuerberater auf. Der Steuerberater riet zu einer strafbefreienden Selbstanzeige. Allerdings waren noch nicht alle Unterlagen der Auslandskonten vorhanden, so dass der Steuerberater mit seinem an das Finanzamt gerichtete Schreiben nicht alle Unterlagen vorlegen konnte. Deshalb leiteten die Steuerstrafbehörden ein Strafverfahren gegen den Kläger ein, der sodann zu einer Geldstrafe von 36.000, 00 EUR verurteilt wurde. Der Steuerberater erklärte später, er habe bewusst nur eine "verunglückte Selbstanzeige" eingereicht, um der Gefahr zu begegnen, dass die Tat seines Mandanten vor der Einreichung einer strafbefreienden Selbstanzeige entdeckt würde. Eine "verunglückte Selbstanzeige" könnte wenigstens noch die Strafe mildern. Über die Konsequenzen dieser "verunglückten Selbstanzeige" - insbesondere über den Umstand, dass der Kläger nicht straffrei aus dem Steuerstrafverfahren - hatte der Steuerberater allerdings nicht aufgeklärt. Diese mangelnde Aufklärung warf das Landgericht Hamburg dem Steuerberater als Pflichtverletzung vor, die zu einem Schadensersatzanspruch des Klägers führte. Das Landgericht war ferner auch der Ansicht, dass einem Schadensersatzanspruch nicht entgegenstehe, dass der Schaden - also die Geldstrafe - aus einer rechtskräftigen Verurteilung wegen Steuerhinterziehung herrühre.

Der Verfasser ist Sozius der Kanzlei Dr. Nietsch & Kroll Rechtsanwälte in Hamburg und u.a. vorwiegend im Haftungsrecht der freien Berufe tätig.