Landgericht Hamburg verurteilt Steuerberater zu Schadensersatz wegen fehlerhafter Beratung bei einer Selbstanzeige wegen Steuerhinterziehung
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In einer Entscheidung des Landgerichts Hamburg wurde ein Steuerberater zur Zahlung eines Schadensersatzes in Höhe von 36.000, 00 EUR verurteilt, weil er den Kläger nicht ordnungsgemäß über die Folgen einer sog. "verunglückten Selbstanzeige" aufgeklärt hatte. Der von Rechtsanwalt Kroll vertretene Kläger hatte auf Auslandskonten Gelder ohne Kenntnis der Steuerbehörden angelegt. Die Bank wurde 1998 von der Steuerfahndung durchsucht. Dabei nahm die Steuerfahndung Unterlagen in Besitz, die auch die Auslandskonten des Klägers betrafen. Der Kläger suchte daraufhin seinen Steuerberater auf.