Bußgeldbescheid weggechattet?

anwalt24 Fachartikel
06.02.20091226 Mal gelesen

Mitnichten - muß die vernichtende Antwort lauten.

Im Gegenteil: Der von einem Bußgeldbescheid Betroffene läuft durch ein intensives Chatten in diversen Verkehrsportalen nicht nur Gefahr, die zweiwöchige Einspruchsfrist zu versäumen, sondern muß darüber hinaus etlichen charmanten und durchaus gut gemeinten Ratschlägen trotzen, die beispielsweise in einem "ausführlichen Gespräch mit den Damen und Herren von der Bußgeldstelle" gipfeln. Der Inahlt eines derartigen Gesprächs wird nämlich anschließend von den "Damen und Herren von der Bußgeldstelle" als nahezu unwiderlegliche Einlassung in die Akte aufgenommen. Der leider erst danach und damit vielleicht schon zu spät kontaktierte Anwalt kann dann im Rahmen der von ihm als erstes vorgenommenen Akteneinsicht nur noch ein gewisses Ohnmachtsgefühl walten lassen und muß versuchen zu retten, was noch zu retten ist ...